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Vorhersehbare Fehlanwendung; Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Mankenberg UV 3.0 ATEX Originalbetriebsanleitung

Überströmventil
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Originalbetriebsanleitung
Überströmventil UV 3.0 ATEX
» Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um die explosionsfähige Atmosphäre oder das explosionsfähige
Gemisch im Inneren der Armatur zu vermeiden
» im Störfall ist eine Freisetzung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nach Außen möglich,
daher darf die Armatur nicht eingehaust oder isoliert werden
» Die separat und drucklos verlegte Leckageleitung muss mit einem System verbunden werden, das sich
außerhalb des explosionsgefährdetem Bereich befindet.

12.6 Vorhersehbare Fehlanwendung

An der Armatur dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Die Armatur nicht mit zusätzlichen Lasten beaufschlagen.
Mehr als N=1000 Druckwechselbelastungen von 0 bar bis PN (nominale Nenndruckstufe) bzw. von 0 bar bis PS
(maximal zulässiger Vordruck) sind nicht zulässig.
Die Druckspanne beliebig vieler Druckschwankungen darf 10% vom jeweiligen PN (nominale Nenndruckstufe)
bzw. PS (maximal zulässiger Vordruck) nicht überschreiten.
Die Aufheizgeschwindigkeit darf maximal 20 K/Min. betragen.
Die Temperaturdifferenz zwischen Schnittstelleneinlass und -auslass muss > 60 K sein. Ansonsten besteht die
Gefahr einer unzulässigen Wärmespannung und eines Thermoschocks.
12.7 Organisatorische Maßnahmen
Voraussetzung für den sicheren Umgang und den störungsfreien Betrieb ist die Kenntnis der
Sicherheitshinweise und Sicherheitsvorschriften, insbesondere die der Unfallverhütungsvorschriften.
» Diese Betriebsanleitung enthält die wichtigsten Hinweise zum sicherheitsgerechten Umgang
» Diese Betriebsanleitung ist von allen Personen zu beachten, die im Arbeitsbereich tätig werden
» Die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften sind zu befolgen

12.8 Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich:
» das Personal über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen zu belehren und die Belehrungen, nach
DGUV 2, in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen
» nur Personen im entsprechenden Arbeitsbereich zu beschäftigen, die mit den grundlegenden Vorschriften
der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutz vertraut sind
» nur Personen im entsprechenden Arbeitsbereich zu beschäftigen, die diese Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben und dieses durch ihre Unterschrift bestätigen
Die allgemeinen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV 2, des
Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und die der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind
zu beachten.
Hinweis

12.9 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Für die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und den Betrieb wurde eine sorgfältige Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, Richtlinien und technischen Spezifikationen getroffen. Unter
Anwendung einer Gefahrenanalyse ist ein Höchstmaß an Sicherheit während des Betriebs gewährleistet.
Die Sicherheit im entsprechenden Arbeitsbereich kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann umgesetzt
werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass:
» die bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist;
» ein einwandfreier, funktionstüchtiger Zustand besteht;
UV 3.0 ATEX-4.X.222 Stand 18.07.2022
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www.mankenberg.com

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