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Luftzufluss Am Aufstellungsort Während Der Verbrennung; Zulässige / Unzulässige Brennstoffe - LA NORDICA CARILLON Gebrauchsanweisung

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Der Betrieb mit offener Tür ist nur unter Aufsicht zulässig.
Das Rohr für den Anschluss an den Schornstein muss möglichst kurz, gerade und dicht sein sowie den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Anschluss ist mit Hilfe von stabilen und robusten Rohren herzustellen (wir empfehlen eine Stärke von 2 mm) und
hermetisch dicht am Rauchfang zu befestigen. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohres muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens entsprechen (DIN 1298).
ACHTUNG: Falls der Anschluss besondere Verbunde von brennbarem Material durchquert, müssen sämtliche
brennbaren Stoffe im Umkreis von 20 cm um das Rohr durch feuerfestes und hitzebeständiges Material
ersetzt werden.
Da Holzöfen von der Innenluft abhängen, d.h. die Verbrennungsluft aus dem Raum entnehmen, in dem sie aufgestellt
sind, ist es äußerst wichtig, dass diesem Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird (siehe Abschnitt 7)
Der Unterdruck im Schornstein sollte 14 Pa (=1,4 mm Wassersäule) betragen.
Die Messung muss immer bei warmem Ofen (Nennheizleistung) durchgeführt werden. Wenn der Unterdruck 17 PA
(1,7 mm Wassersäule) übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am
Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden.
Es wird empfohlen, den CARILLON Ofen langsam zu drehen, wenn er in Betrieb ist. Die Rauchfangrosette
muss mit Nägeln oder Schrauben fixiert und das Anschlussrohr mit einer Krümmung von 90° befestigt
werden. Dadurch wird verhindert, dass sich das Rauchrohr bei Drehen des Ofens herauslöst und
Brandgefahr entsteht.
7.
LUFTZUFLUSS AM AUFSTELLUNGSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da Holzöfen von der Innenluft abhängen, d.h. die Verbrennungsluft aus dem Raum entnehmen, in dem sie aufgestellt
sind, ist es äußerst wichtig, dass diesem Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Bei hermetisch dichten
Fenstern und Türen (z.B. bei Häusern, die nach dem Kriterium der Energieersparnis gebaut wurden) ist es möglich,
dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Gerätes und Ihr Wohlbefinden
und Ihre Sicherheit beeinträchtigt sind. Daher muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr durch den Einbau eines
Außenluftanschlusses in der Nähe des Gerätes oder durch Verlegen einer nach außen oder in einen benachbarten
und belüfteten Raum - ausgenommen Heizkesselraum und Garage (VERBOTEN ) - führenden Leitung für die
Verbrennungsluft gesorgt werden.
Dieses Gerät ist mit einem Verbindungsstück (D. 120 mm ABB. 8 -
A ) zum Schlauch für die äußere Verbrennungsluft ausgestattet, der sich hinten am
Sockel befindet. Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Durchmesser von
120 mm haben. Es darf eine Länge von höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3
Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen angeschlossen wird,
muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Der Eintritt von Verbrennungsluft in den Aufstellort darf während des Betriebs des
Ofens nicht verschlossen werden. Es ist unbedingt notwendig, dass den Räumen,
in denen Öfen mit natürlichem Zug des Schornsteins betrieben werden, soviel Luft
zugeführt wird, wie für die Verbrennung notwendig ist, d. h. bis zu 20 m³/h. Die
natürliche Luftumwälzung muss durch einige feste Öffnungen nach außen gewährleistet sein. Die Größe der
erforderlichen Luftöffnungen ist durch die entsprechenden Vorschriften festgelegt. Bitten Sie einen Schornsteinfeger
Ihres Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen sollten mit Gittern geschützt werden und dürfen nie verstopft sein.
Eine im gleichen oder angrenzenden Raum installierte Dunstabzughaube (Abluft) kann bei ungenügender
Frischluftzuführung die Funktion Ihres Ofens erheblich beeinflussen (Tiefdruck und Rauchausgang aus dem Gerät).
Es ist daher nötig, dass eine größere Luftmenge gewährt wird.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann im schlimmsten Falle, die Rauchentwicklungen verschlucken, mit
schweren Folgen für die Ofenbetreiber.
8.
ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen ausschließlich trockene Holzstücke (Wassergehalt max.
20%) verwenden werden.
Die Holzstücke sollten eine Länge von ca. 30 cm und einen Umfang von max. 30 cm haben.
Luftgetrocknetes Brennholz mit maximal 20% Wassergehalt erhält man durch eine mindestens einjährige (Weichholz)
oder zweijährige (Hartholz) Lagerung an einem trockenen und belüfteten Ort (zum Beispiel unter einem Schutzdach).
Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere Energiemenge für die Verdunstung des vorhandenen
Wassers erforderlich ist.
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CARILLON – CARILLON FLAT
A
ABB. 8
7196701 Rev.08 – DE

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Carillon flat

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