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Gewerblicher Einsatz - Enders POLO 2.0 Gebrauchsanleitung

Terrassenheizer
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POLO 2.0
Nr.
Abbildung
31
32
Beiliegender, fest eingestellter Druckreg-
ler ist mit integrierter Schlauchbruchsi-
cherung EFV ausgestattet. Eine weitere
Schlauchbruchsicherung darf nicht ver-
wendet werden.
Überwurfmutter (A)
des Druckreglers
Überwurfmuttern (C)
der Schlauchleitung
(DIN EN 16436-2)

GEWERBLICHER EINSATZ

!
!
ACHTUNG
Q Gemäß der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von
Flüssiggas" sind bei gewerblichem Einsatz des
Terrassenstrahlers (z.B. im Gastronomiegewerbe
auf Jahrmärkten) eine Schlauchbruchsicherung
nach DIN 30693 „Schlauchbruchsicherungen für
Schlauchleitungen in Flüssiggasanlagen" und
eine zweistufige Sicherheitsdruckregeleinricht-
ung (Safety two Stages Regulator - S2SR) nach
DIN EN 16129 einzusetzen (siehe Abbildung).
Q Nach § 14 (BetrSichV) ist die gesamte „Flüssiggas-
anlage" – vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme
– von einer „zur Prüfung befähigten Person" nach
§ 2 (6) BetrSichV auf sichere Installation und Auf-
stellung sowie Dichtheit und sichere Funktion zu
prüfen.
Menge
1
1
Gewindezapfen (D) des Druckreglers
50 mbar; 1,5 kg/h (DIN EN 16129, Typ 694)
Flaschenventilgewinde (B)
Q Das Ergebnis der Prüfung ist in dem DGUV
Grundsatz 310-005 „Prüfbescheinigung über die
Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwe-
cken" aufzuzeichnen und dem Betreiber auszu-
händigen.
Q Nur geprüfte Flüssiggasanlagen dürfen benutzt
werden.
Q Wiederkehrende Prüfungen sind mind. alle zwei
Jahre von einer „zur Prüfung befähigten Person"
durchzuführen.
Q Der Austausch von Sicherheitsbauteilen, z.B.
zweistufige
Sicherheitsdruckregeleinrichtung,
Schlauchleitungen, Schlauchbruchsicherung und
Kippsicherung hat spätestens alle acht Jahre zu
erfolgen.
13
Art.-Nr. 5460
Vers.-Nr.: 220321

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