1. EINFÜHRUNG
Allgemeines
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-,
Um- und Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne SoloTower der Wilhelm
Layher GmbH & Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht
alle möglichen Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt
werden. Sollten Sie Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so
kontaktieren Sie Ihren Layher Partner.
Achtung: Der Layher SoloTower darf nur unter Aufsicht einer
befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-,
um- und abgebaut werden.
2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
Die fahrbare Arbeitsbühne darf entsprechend der angegebenen
Gerüstgruppe nach den Festlegungen der DIN EN 1004 sowie
unter Berücksichtigung der entsprechenden Abschnitte der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer der fahrbaren Arbeitsbühne muss folgende Hinweise
beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung der ausgewählten fahrbaren
Arbeistbühne für die auszuführenden Arbeiten überprüfen
(§4 BetrSichV).
Die Ballastierungs- und Bauteilangaben in den dafür entspre-
chenden Kapiteln sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung besteht
Unfallgefahr und die Stand- und Tragsicherheit ist nicht mehr
gewährleistet.
Kann das gewählte Gerüst nicht in den beschriebenen
Aufbauvarianten errichtet werden, ist für das Gerüst oder
einzelne Bereiche davon eine gesonderte Festigkeits- und
Standfestigkeitsberechnung vorzunehmen.
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2. Der Auf-, Um- oder Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne gemäß der
vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter
Aufsicht einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten
Beschäftigten nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden.
Es dürfen nur die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
gezeigten Gerüsttypen errichtet und somit auch verwendet wer-
den. Das Gerüst muss vor, nach oder während der Montage
jedoch spätestens vor der Inbetriebnahme geprüft werden (§14
BetrSichV). Während des Auf-, Um- oder Abbaus ist die fahrbare
Arbeitsbühne mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten" zu kenn-
zeichnen (BetrSichV Anhang 1 Abs. 3).
3. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffen-
heit zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der
fahrbaren Arbeitsbühnen-Systeme von Layher verwendet werden.
Gerüstteile wie Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Ge-
brauch von Schmutz zu reinigen. Die Bauteile sind beim Transport
gegen Verrutschen und Stöße zu sichern. Die Bauteile sind so zu
handhaben, dass sie nicht beschädigt werden.
4. Werkzeuge und Materialien geringen Umfangs sind am Körper mit-
zuführen.
5. Die Standleiterstöße sind immer mit Federsteckern zu sichern.
6. Die Standsicherheit muss in jeder Phase der Montage sichergestellt
werden.
7. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist nur auf der Gerüstinnenseite ge-
stattet.
8. Hebezeuge dürfen an fahrbaren Arbeitsbühnen nicht angebracht
und verwendet werden.
9. Das Aufstellen und Verfahren ist nur auf ausreichend tragfähigem
Untergrund und nur in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Jeg-
licher Anprall ist zu vermeiden. Beim Verfahren darf die normale
Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
10. Beim Verfahren dürfen sich keine Personen und / oder losen Gegen-
stände auf dem Gerüst befinden.