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9. Anhang Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt dem Kunden die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Herstellergarantie.
Der Zeitraum der Garantie beginnt ab Inbetriebnahme der Ladestation, spätestens jedoch 3 Monate
nach Versand durch den Hersteller oder Händler an den Endkunden.
Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn sämtliche in dieser Anleitung beschrie-
benen Informationen und Hinweise beachtet werden, wie z. B. Kapitel.
Sicherheit
Installation
Wartung
Technische Dokumentation
Ein Haftungsausschluss gilt für Verschleißteile. Verschleißteile sind das Ladekabel sowie der Typ 2
Ladestecker.
Die Garantie bezieht sich auf die ordnungsgemäße Funktion der Ladestation.
© Chr. Renz
MR
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