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Panasonic EB-GD67 Bedienungsanleitung Seite 93

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EU/EWR Garantie: Bedingungen anwendbar in anderen Ländern als dem ursprünglichen
Verkaufsland.
A
Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der entsprechenden
Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem EU/EWR-Land, in
dem diese Garantie in Anspruch genommen wird, Kontakt aufzunehmen. Die Anschriften
können dem "Product Service Guide" entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt
werden.
Der Käufer wird daraufhin darüber informiert, ob:
(i)
die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Reparaturleistung erbringt, oder
(ii)
die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung für
die Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich verkauft
wurde, sorge trägt, oder
(iii)
der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das
Gerät ursprünglich verkauft wurde.
B
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der
Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land der
Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem
Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese Verkaufsgesellschaft
oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In
einigen Ländern wird die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen
ausführen.
C
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in dem
Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen
Spezifikationen des Gerätes von denen des im Benutzungsland üblichen Modells verschieden
sein, so kann die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung in der
Lage sein, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen durchzuführen, welche aus dem
ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes stammen. Es kann sich jedoch als notwendig erweisen,
die Garantiereparaturleistung durch die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung im ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen. In beiden Fällen
muß der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums erbringen.
Jedoch wird der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile auf Risiko
und auf Kosten des Käufers durchgeführt.
Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
D
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft oder zu
der auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte sendet, werden die
Leistungen zu denselben Bedingungen (einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe
Modell des Gerätes im Benutzungsland, nicht jedoch in dem EU/EWR-Land gültig sind, in dem
das Gerät ursprünglich gekauft wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur
Reparatur zu der Verkaufsgesellschaft oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung in
das EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so werden die
Reparaturleistungen zu Bedingungen erbracht, die dort gültig sind.
E
Einige Produktmodelle bedürfen der Justierung oder der Anpassung für eine betriebsgerechte
Leistung oder für sicheren Gebrauch in einigen EU/EWR-Ländern in Übereinstimmung mit
zwingenden oder empfohlenen Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die
BetriebsSicherung oder technischen Normen. Für bestimmte Produkte können die Kosten einer
solchen Justierung oder Anpassung erheblich sein. Es mag sich auch als schwierig erweisen, den
Bestimmungen betreffend Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder technische Normen
Genüge zu leisten. Es wird dem Käufer streng empfohlen, sich über diese lokalen technischen
und Sicherungsfaktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land
benutzt.
F
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Justierung oder Anpassung, um örtlichen
Vorschriften betreffend Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder andere technische Normen
Genüge zu leisten. Die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung
kann in der Lage sein, die notwendigen Justierungen oder Anpassungen auf Kosten des Käufers
für bestimmte Produktmodelle durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht
möglich, alle Produktmodelle an örtliche Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die
BetriebsSicherung oder andere technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht
auszuschließen, daß Justierungen oder Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
EU/EWR Garantie
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