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Toshiba PORTEGE G500 Benutzerhandbuch Seite 10

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Toshiba Corporation
INFORMIERT WURDEN ODER (II)
JEDWEDER FORDERUNGEN DRITTER.
VORBEHALTLICH DER IM VORLIEGENDEN
ABSCHNITT DARGELEGTEN
BESTIMMUNGEN HAFTET TOSHIBA IM
RAHMEN DIESER ENDBENUTZER-
LIZENZVEREINBARUNG LEDIGLICH BIS ZU
DER HÖHE DES KAUFPREISES FÜR DIE
SOFTWARE. DER VORSTEHENDE
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIE
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (A)
SCHLIESSEN NICHT DIE HAFTUNG FÜR
AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT
ENTSTANDENE TODESFÄLLE ODER
PERSONENSCHÄDEN AUS ODER (B)
SCHLIESSEN NICHT DIE HAFTUNG
GEMÄSS VERBINDLICHEM RECHT AUS,
SOWEIT DIESE NACH GELTENDEM RECHT
NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER
BESCHRÄNKT WERDEN KANN. BITTE
FERTIGEN SIE EINE KOPIE ALLER IM
PRODUKT GESPEICHERTEN DATEN AN,
WIE BEISPIELSWEISE NAMEN, ADRESSEN,
RUFNUMMERN, BILDER, KLINGELTÖNE
USW., BEVOR SIE DAS PRODUKT AN DEN
GARANTIESERVICE SENDEN, DA DIESE
DATEN BEI DEN REPARATUR- ODER
SERVICEARBEITEN GELÖSCHT ODER
VERNICHTET WERDEN KÖNNEN.
6. Gerichtsstand. Dieser
Endbenutzerlizenzvertrag unterliegt der
Gesetzgebung von England und Wales.
Jegliche sich aus der Endbenutzer-
Lizenzvereinbarung ergebenden
Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich
der Zuständigkeit englischer Gerichte.
7. Exportvorschriften. Jegliche Nutzung,
Vervielfältigung oder der Einsatz der Software
beinhaltet Produkte und/oder technische Daten,
die unter Umständen den geltenden
Exportvorschriften eines Landes oder einer
Region unterliegen und deshalb vor dem Export
eine Genehmigung der entsprechenden
Behörden erfordern. Exporte, sowohl direkt als
auch indirekt, die gegen die geltenden
Exportvorschriften eines Landes oder einer
Region verstoßen, sind untersagt.
8. Rechte Dritter. Sie stimmen zu, dass
bestimmte Lieferanten der Software von
Toshiba als Drittbegünstigte das Recht haben,
die Bestimmungen dieser
Endbenutzerlizenzvereinbarung gegen Sie als
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