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Garantieerklärung - Wolff Finnhaus 441 930 Technische Daten - Montageanleitung

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FLEXIDOOR garantiert, daß die hergestellten Sektionaltore für den Wohnbereich (nachstehend als „Tor"
bezeichnet) zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verkaufs als solche keinerlei Materialmängel, Entwurfsfehler oder
Herstellungsfehler aufweisen, wobei diese Garantie folgenden Bedingungen und Konditionen unterliegt:
1. Diese Garantie wird für den Endkunden des Tores geleistet („Kunde"). Sie schließt folgende Rechte weder aus
noch schränkt sie sie ein:
i) aus der zwingenden Gesetzgebung resultierende Kundenrechte; oder
ii) Kundenrechte in Bezug auf den Verkäufer/Vertragshändler des Produktes.
2. Der Garantiezeitraum beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Tores durch
den ersten Kunden. Im Falle eines Weiterverkaufs oder einer Änderung des Besitzers/Nutzers läuft die Garantie
für den restlichen Garantiezeitraum der 24 (vierundzwanzig) Monate weiter und bleibt auch in allen anderen
Aspekten unverändert.
3. Während des Garantiezeitraums repariert oder tauscht FLEXIDOOR oder ein durch das Unternehmen
befugter Dienstleistungsbetrieb nach alleinigem Ermessen ein fehlerhaftes Tor oder fehlerhafte Teile des Tores
aus. FLEXIDOOR liefert dem Kunden ein repariertes Tor, ein neues Tor oder die vorher fehlerhaften Teile in
funktionstüchtigem Zustand zurück. Alle ausgetauschten Teile oder anderen Einrichtungen gehen in den Besitz
von FLEXIDOOR über.
4. Die Reparatur oder der Austausch eines Tores oder fehlerhafter Teile eines Tores hat keine Verlängerung oder
Erneuerung der Garantie zur Folge.
5. Durch die Verwendung hervorgerufene Beschädigungen und normale Abnutzungserscheinungen werden von
dieser Garantie nicht abgedeckt. Ebenso besitzt diese Garantie keine Gültigkeit:
i) wenn der Fehler darauf zurückzuführen ist, dass das Tor einer der folgenden Situationen unterworfen
wurde: gemäß Bedienungsanleitung nicht ordnungsgemäße Verwendung durch den Benutzer des Tores,
Nachlässigkeit in der Verwendung des Tores, Einbau durch nicht spezialisiertes Personal, Aussetzen des
Tores an extreme Temperatur- und Umweltbedingungen oder plötzliche Änderungen dieser Bedingungen,
Verwitterung, Verrostung, nicht autorisierte Änderungen oder Anschlüsse, nicht autorisierte Öffnung oder
Reparatur, Reparatur unter Verwendung nicht autorisierter Teile, unangemessene Verwendung, unsachgemäßer
Einbau, Unfälle, Naturgewalten, Einwirkungen durch das Meer, Einwirkung chemischer Produkte, sowie alle
anderen Situationen, die außerhalb der Kontrolle von FLEXIDOOR liegen (einschließlich und insbesondere
Mängel von Verschleißteilen), ausgenommen der Fehler ist direkt auf einen Materialmangel, Entwurfsfehler
oder Herstellungsfehler zurückzuführen;
ii) wenn FLEXIDOOR oder ein durch das Unternehmen befugter Dienstleistungsbetrieb vom Kunden während
des Garantiezeitraums nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Feststellung des Fehlers über den Mangel
informiert wurde;
iii) wenn die Seriennummer des Tores oder andere zur Identifizierung dienende Elemente entfernt, gelöscht,
unkenntlich gemacht oder geändert wurden oder unleserlich sind;
iv) wenn die Seriennummer des Tores einem Tor entspricht, dessen Diebstahl FLEXIDOOR durch den
ursprünglichen Besitzer bekanntgegeben wurde, ungeachtet der Unterrichtung der zuständigen Behörden.
6. Damit diese Garantie Gültigkeit besitzt, muss der Kunde folgende Dokumente vorweisen können:
i) eine Kopie der Einkaufsrechnung, auf welcher der Name und die Adresse des Käufers, der Verkaufsort, das
Kaufdatum sowie der Tortyp klar erkennbar sind, oder alternativ:
ii) eine leserliche, unveränderte Originalrechnung mit denselben Informationen.
7. Die Teile und der Transport der Teile werden in dieser Garantie berücksichtigt.
8. Diese Garantie ist gegenüber dem Kunden die einzige Verantwortungsgrundlage von FLEXIDOOR in Bezug
auf Fehler oder die fehlerhafte Funktion des Tores. Diese Garantie ersetzt alle übrigen mündlichen, schriftlichen,
aus (nicht zwingenden) Rechtsvorschriften resultierenden, vertraglichen, auf die Schadensbehebung bezüglichen
und anderen Garantien und Verantwortlichkeiten. In keinem Fall haftet FLEXIDOOR für ungewollte Schäden,
Folgeschäden oder indirekte Schäden, Kosten oder Ausgaben. Ebenso wenig haftet FLEXIDOOR unter keinen
Umständen für direkte Schäden, Kosten oder Ausgaben, wenn der Kunde eine juristische Person ist.
9. FLEXIDOOR ist in keinem Fall dazu verpflichtet Tore auszutauschen oder die Kaufkosten von Toren
rückzuerstatten, wenn der Kunde im Nachhinein erklärt, dass deren Eigenschaften nicht seinen Vorstellungen
entsprechen; es wird davon ausgegangen,daß das Unternehmen diesem alle für die Auswahl des Tores oder die
Kaufentscheidung notwendigen technischen Informationen bereitgestellt hat. Nichtsdestotrotz kann FLEXIDOOR
nach eigener Entscheidung das Tor zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis für zukünftige Anschaffungen
gutschreiben, sollte die Verpackung des Tores unbeschädigt sein.
10. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Garantie erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie im Vorhinein
schriftlich von FLEXIDOOR genehmigt wurden.
GARANTIEERKLÄRUNG
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