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GGG Gastro-Großküchen-Geräte GmbH

10. Entsorgung

Entsorgen Sie das Gerät entsprechend der nationalen Bestimmungen. Bringen Sie Ihr Gerät
zwecks Entsorgung zu einer Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers. Bitte entsorgen
Sie das Gerät auf keinen Fall über den Hausmüll.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten,
alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen.
Vermeiden Sie Missbrauch, indem Sie das Gerät unbrauchbar machen. Trennen Sie dazu zuerst
das Gerät von der Stromversorgung und anschließend das Stromanschlusskabel vom Gerät.
Beachten Sie, dass das Gerät das brennbare Gas R600a enthält. Informieren Sie sich dazu bei
Ihrem Entsorgungsträger.
Bitte schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit anderer, indem Sie das Gerät sach- und fach-
gerecht entsorgen!
18
Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Hausmüll über die kommunale
Abfalltonne entsorgt werden!
Entsorgen Sie Ihr Gerät getrennt - der Umwelt zuliebe.

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