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Zulassung Gemäß Teil 15 Der Fcc-Bestimmungen - Hafele EFL 30 Betriebsanleitung

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16. Zulassung gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen
HINWEIS: Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät
der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Diese Grenzwerte sollen einen
angemessenen Schutz vor schädlichen Interferenzen bei einer Installation in Wohnbereichen
bieten. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und kann Hochfrequenzenergie ausstrahlen und
kann, wenn es nicht gemäß den Anweisungen installiert und verwendet wird, schädliche
Störungen des Funkverkehrs verursachen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass bei einer
bestimmten Installation keine Interferenzen auftreten. Wenn dieses Gerät schädliche
Störungen beim Radio- oder Fernsehempfang verursacht, was durch Ein- und Ausschalten
des Geräts festgestellt werden kann, sollte der Benutzer versuchen, die Störung durch eine
oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
• Empfangsantenne neu ausrichten oder umplatzieren.
• Abstand zwischen Gerät und Empfänger vergrößern.
• Gerät an eine Steckdose in einem anderen Stromkreis
• als den Empfänger anschließen.
• Den Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker zu Rate ziehen.
Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der FCC-Bestimmungen [und die lizenzfreien RSS-
Standards von Industry Canada]. Der Betrieb unterliegt den folgenden beiden
Voraussetzungen:
1. Dieses Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen.
2. Dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen akzeptieren, einschließlich
Störungen, die einen unerwünschten Betrieb verursachen können.
Änderungen oder Modifikationen an diesem Gerät, die nicht ausdrücklich von Häfele
genehmigt wurden, können die FCC-Genehmigung zum Betrieb dieses Geräts
ungültig machen.
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Efl 30c

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