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Sicherheitshinweise Für Den Betrieb Mit Funkfernsteuerungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - Hacker ASD-P 300 Montage- Und Betriebsanleitung

Teil 1 – installation
Inhaltsverzeichnis

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Installation Schranke ASD-P 300 - 500
2.3
Sicherheitshinweise für den Betrieb mit Funkfernsteuerungen
Die Funkfernsteuerung darf nur benutzt werden, wenn der Bewegungsbereich der
Schranke vom Bediener vollständig eingesehen werden und so gewährleistet werden
kann, dass keine Person, kein Gegenstand oder Tier sich in diesem Bewegungsbereich
befindet.
Die Handsender müssen so aufbewahrt werden, dass eine ungewollte Betätigung
ausgeschlossen ist.
Funkfernsteuerungen sollten nicht an funktechnisch empfindlichen Orten, wie etwa
Flughäfen oder Krankenhäusern betrieben werden.
Störungen durch andere (ordnungsgemäß betriebene) Funkanlagen, die in dem gleichen
Frequenzbereich betrieben werden, können nicht ausgeschlossen werden.
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Fahrzeugschranken der Baureihe ASD-P 300-500 sind ausschließlich dafür
vorgesehen, die Durchfahrtskontrolle von Fahrzeugen in oder von Bereichen zu regeln.
Die Schranke wird entweder in den manuellen Betriebsarten durch eine Person und in
den automatischen Betriebsarten durch Zutrittskontrollsysteme gesteuert und mittels
Induktionsschleifen und/oder Sicherheitseinrichtungen überwacht.
WARNUNG!
Gefahr durch bestimmungswidrige Verwendung!
Jede bestimmungswidrige Verwendung kann zu gefährlichen Situationen führen.
 Jede andere Verwendung als die ausdrücklich beschriebenen
bestimmungsgemäßen Verwendungen, ist untersagt.
Definition - Fahrzeuge, bei Verwendung mit Schranken vom Typ ASD-P 300-500
Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen
und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
 Fahrzeuge müssen große metallische Flächen im Bereich des Fahrzeugbodens
haben, um eine Erkennung durch Induktionsschleifen zu ermöglichen. Die Funktion
der Induktionsschleifen ist maßgeblich von dieser Fläche abhängig.
 Für alle anderen Fahrzeuge müssen ergänzende Sicherheitseinrichtungen installiert
werden.
 Für Fahrräder/Krafträder sind grundsätzlich ergänzende Sicherheitseinrichtungen
vorzusehen.
Dieses Produkt darf ausschließlich in Anwendungen, wie in der Betriebsanleitung
beschrieben, eingesetzt werden. In der Betriebsanleitung ist u. a. die
bestimmungsgemäße und bestimmungswidrige Verwendung spezifiziert, sowie die
Konformitätserklärungen gemäß der EU- / EG-Richtlinien enthalten.
Für die Verwendung dieses Produktes in Anwendungen außerhalb der Europäischen
Union ist im Vorwege zu prüfen, ob die national gültigen Gesetze und Normen
eingehalten werden.
Als Hersteller ist die HACKER AG für die Prüfung, dass die Anwendungen, in denen das
Produkt eingesetzt wird, bestimmungsgemäß ist, nicht verantwortlich.
2.5

Bestimmungswidrige Verwendung

Die Regelung von Personenverkehr mit den Fahrzeugschranken vom Typ ASD-P 300-
500 ist bestimmungswidrig.
Hacker AG
Motorstraße 5
70499 Stuttgart
Tel. 0711-896663-0
www.hacker.ag
kontakt@hacker.ag
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