3. Sicherheitsmaßnahmen
Bauseits verwendete Materialien und Komponenten müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck
uneingeschränkt geeignet und vom Hersteller geprüft bzw. zugelassen sein und müssen den
geltenden Gesetzen, Normen, Richtlinien und Vorschriften entsprechen.
• Nur entsprechende Materialien und Komponenten verwenden.
• Keine eigenmächtigen Veränderungen an der Frischwasserstation vornehmen.
• Der Regler der Frischwasserstation und die Pumpen werden mit elektrischer Spannung
betrieben.
• Anlage vor Beginn von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten spannungsfrei
schalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
• Arbeitsplatz sauber und frei von behindernden Gegenständen halten.
• Ausreichende Beleuchtung sicherstellen.
• Kinder, Haustiere und unbefugte Personen von Werkzeugen und Montageplätzen fernhalten.
• Gefährdende Stoffe und Flüssigkeiten sicher und nicht im Bereich der Station lagern.
• Arbeiten an der Anlage nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
Im Betrieb
• Wenn an der Anlage Schäden auftreten:
- Anlage außer Betrieb nehmen.
- Anlage nicht weiterbetreiben.
Bei Wartung und Reparatur
• Abnehmen der EPP Haube und Reparaturen nie durch den Betreiber vornehmen lassen.
• Reparaturen nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
• Nur Originalersatzteile verwenden.
Beim Brandschutz
• Zutreffende Brandschutzvorschriften und gültige Bauordnungen/Bauvorschriften beachten.
Insbesondere in folgenden Fällen:
- Beim Durchdringen von Decken und Wänden.
- In Räumen mit besonderen/verschärften Anforderungen an vorbeugende
Brandschutzmaßnahmen.
© Strasshofer Version 07/2021
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