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Persönlicher Schutz; Augenschutzmittel; Hand- Und Fußbekleidung; Schutzanzüge - Schaller GS-CL-5200 Bedienungsanleitung

Einzel greensand filteranlage mit zeit- und mengengesteuerter rückspülung
Inhaltsverzeichnis

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40
S.
4.2.13 Persönlicher Schutz
4.2.13.1

Augenschutzmittel

Die Augen sind bei Verwendung ätzender Stoffe am
stärksten gefährdet. Schon ein Spritzer kann den Ver-
lust der Sehkraft zur Folge haben!
Daher ist bei allen Arbeiten mit ätzenden Stoffen -
auch bei Arbeiten geringen Umfangs - sowie bei allen
Reparaturen, arbeiten an Geräten, Apparaten und
Leitungen, in denen sich ätzende Stoffe befinden o-
der befunden haben, stets ein Augenschutz (Schutz-
brille, Schutzschild, etc.) zu tragen. Es ist ein Augen-
schutz zu wählen, der das Gesichtsfeld nicht einengt,
von oben tropfende Flüssigkeit und seitliche Spritzer
abfängt
und
erforderlichenfalls eine Korrekturbrille darunter zu tra-
gen.
4.2.13.2
Hand- und Fußbekleidung
Bei allen Arbeiten, bei denen in flüssige, ätzende
Stoffe hinein gefasst werden muss oder bei denen
feste ätzende Stoffe oder damit benetzte, bzw.
bestaubte Geräte angefasst werden müssen, sind un-
ter allen Umständen Handschuhe aus Gummi oder
geeigneten
Kunststoffen
erforderlichenfalls solche mit langen Stulpen. Überall
dort, wo ätzende Stoffe auch auf den Fußboden ge-
langen können, sind Stiefel aus Gummi oder
geeignetem
Kunststoff
durchlässig und saugt sich voll. Zweckmäßig ist auch
das Tragen einer Schürze aus Gummi oder Kunst-
stoff, die so lang ist, dass sie einen Teil der Schäfte
der Stiefel noch überdeckt.
4.2.13.3
Schutzanzüge
Vollständige
Schutzanzüge
Stoffen, Loden, Gummi oder Kunststoff sind dort er-
forderlich, wo mit einem plötzlichen Verspritzen der
ätzenden Stoffe gerechnet werden muss. Es emp-
fiehlt sich, die Hosen der Schutzanzüge über die
Schäfte der Stiefel zu streifen, um zu verhindern,
dass ätzende Stoffe in die Stiefel gelangen können.
Wenn der Schutzanzug nicht schon mit einer
Bedienungsanleitung
Betriebs- und Wartungsvorschriften
Technische Unterlagen
es
auch
gestattet,
zu
tragen,
zu
tragen.
Leder
aus
imprägnierten
SCHALLER Wassertechnische Industrieanlagen GmbH
Petersbergstr. 4
www.schaller-wti.de
Kapuze ausgerüstet ist, empfiehlt es sich, eine so ge-
nannte Säureschutzhaube zu tragen.
4.2.13.4
Atemschutzgeräte
Muss mit gasförmigen, ätzenden Stoffen gearbeitet
werden, sind Atemschutzgeräte notwendig. Da
dabei stets auch die Augen zu schützen sind, kommt
nur eine Vollmaske in Frage. Welcher Atemfilter zu
verwenden ist, muss von einem Sachkundigen, am
besten von einem Chemiker, bestimmt werden. Bei
stäubenden ätzenden Stoffen kann neben einem ge-
eigneten
Augenschutz
Feinstaub- Halbmaske getragen werden
4.2.13.5

Pflege

Wichtig ist, dass alle Gegenstände der persönlichen
Schutzausrüstung
gesäubert,
gepflegt
gehalten werden. Schäden oder Mängel sind sofort
zu melden.
4.2.14 Erste Hilfe bei
Chemikalienunfällen
4.2.14.1

Erste Hilfe bei Vergiftung

-
Ruhe bewahren!
Diese überträgt sich auf den Betroffenen.
-
Führen Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen
durch. Prüfen Sie nach der Rettung sofort
Bewusstsein und Atmung des Verunglückten und
führen
die
lebensrettenden Sofortmaßnahmen durch.
Decken
Sie
Rettungsdecke zu.
-
Notruf
Alarmieren Sie schnellstens, nach der Rettung
des
Betroffenen,
veranlassen Sie eine zweite Person, dies zu tun.
-
Informieren Sie die Giftnotrufzentrale:
Tel.: 0 30 / 1 92 40
ist
Geben Sie dem Verunglückten nichts eigenmäch-
tig zu trinken, nur nach Anweisung einer kompe-
tenten Beratungsstelle (Giftnotrufzentrale oder
Arzt). Führen Sie nicht das Erbrechen bei, da dies
meist schädlich ist, außer Sie haben die Anwei-
sung einer kompetenten Beratungsstelle.
Erbricht sich der Betroffene von selbst, leisten Sie
ihm Hilfe und stellen das Erbrochen sicher. Tragen
Sie dabei Schutzhandschuhe.
Hinweis:
In jedem Fall muss der Betroffene nach einem Unfall
in ärztliche Behandlung, egal wie er sich fühlt.
D-74909 Meckesheim
auch
in
regelmäßigen
Abständen
und
damit
betriebsbereit
eventuell
notwendigen
den
Betroffenen
mit
den
Rettungsdienst
eine
einer
oder

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