BEDIENUNGSANLEITUNG | Simplex
Sicherheitsbestimmungen
Vorwort
Diese Bedienungsanleitung soll Ihnen erleichtern, Ihre Ma-
schine kennenzulernen und die bestimmungsgemäßen Ein-
satzmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Lesen Sie vor Inbetriebnahme der Maschine die Bedie-
nungsanleitung sorgfältig durch und beachten Sie alle auf-
geführten Betriebsvorschriften, inkl. aller Arbeits-, Sicher-
heits- und Wartungsanweisungen. Dadurch vermeiden Sie
Gefahren, vermindern Reparaturkosten und Ausfallzeiten
und erhöhen die Zuverlässigkeit und Lebensdauer Ihrer
Maschine.
Sorgen Sie dafür, dass diese Bedienungsanleitung von allen
Personen beachtet wird, die mit Arbeiten an oder mit der
Maschine beauftragt sind. Dies beinhaltet insbesondere
alle Tätigkeiten bei
•
Bedienung (einschließlich Vorbereitung,
Störungsbehebung im Arbeitsablauf, Pflege),
•
Instandhaltung (Wartung, Inspektion),
•
Transport.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus der Nicht-
beachtung der Betriebsvorschriften ergeben, übernimmt
GÜTTLER® keinerlei Haftung.
Mit der Bedienungsanleitung erhalten Sie eine Ersatzteil-
liste und eine Empfangsbestätigung. Nachdem Sie unser
Außendienstmitarbeiter oder der Händler in die Bedienung
und Pflege Ihrer Maschine eingewiesen hat, senden Sie die
ausgefüllte Empfangsbestätigung an GÜTTLER® zurück.
Damit haben Sie die ordnungsgemäße Übernahme der Ma-
schine bestätigt. Unabhängig vom Versand der Empfangs-
bestätigung beginnt die Garantiezeit mit dem Auslieferda-
tum.
Bei Abbildungen und Angaben von technische Daten, Ma-
ßen und Gewichte in dieser Bedienungsanleitung bleiben
Änderungen vorbehalten.
Sachmängelbearbeitung
Trotz größter Sorgfalt bei der Produktion und Montage
dieser Maschine können Materialschäden oder Sachmän-
gel nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollte bei Ihrer
Maschinen ein Materialschaden oder Sachmangel auftre-
ten, muss der Sachmangelantrag über Ihren GÜTTLER®-
Vertriebspartner bei GÜTTLER® in Kirchheim unter Teck
eingereicht werden. Es können nur Anträge bearbeitet
werden, die vollständig ausgefüllt und spätestens 4 Wo-
chen nach Schadenseintritt eingereicht wurden.
Sachmängelreparaturen, die von Fremdfirmen vorgenom-
men werden oder die voraussichtlich mehr als 2 Arbeits-
stunden umfassen, müssen vorher mit GÜTTLER® abge-
sprochen werden.
Werden bei Garantiereparaturen Altteile zurückgefordert,
so sind diese gereinigt und entleert, zusammen mit einem
Sachmängelantrag und genauer Fehlerbeschreibung inner-
halb von 4 Wochen an GÜTTLER® zurückzuschicken. Wer-
den Altteile nicht zurückgefordert, sind diese noch weitere
12 Wochen bis zur endgültigen Entscheidung aufzubewah-
ren.
Original Ersatzteile und Zubehör von GÜTTLER® sind
speziell für diese Maschine konzipiert. Von uns nicht ge-
lieferte Ersatzteile und Zubehör sind von uns weder ge-
prüft noch freigegeben. Der Einbau oder die Verwendung
GÜTTLER®-fremder Produkte kann daher u.U. konstruktiv
vorgegebene Eigenschaften der Maschine negativ verän-
dern und dadurch die Sicherheit von Mensch und Maschi-
ne beeinträchtigen. Für sämtliche Reparaturen sind daher
ausschließlich Original-Ersatzteile zu verwenden (Bezugs-
nachweis).
Bei Verwendung von Ersatzteilen, die nicht von der Fir-
ma GÜTTLER® genehmigt wurden, erlischt der Garan-
tieanspruch der gesamten Maschine. Für Schäden und
Betriebsstörungen, die sich durch die Verwendung von
nicht-originalen Ersatzteilen ergeben, übernimmt die Fir-
ma GÜTTLER® keinerlei Haftung.
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