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Sicherheitsbestimmungen; Sachmängelbearbeitung - Guttler Mayor 640 Bedienungsanleitung

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BEDIENUNGSANLEITUNG | Mayor 640-770-820

Sicherheitsbestimmungen

Vorwort
Diese Bedienungsanleitung soll Ihnen erleichtern, Ihre Ma-
schine kennenzulernen und die bestimmungsgemäßen Ein-
satzmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Lesen Sie vor Inbetriebnahme der Maschine die Bedie-
nungsanleitung sorgfältig durch und beachten Sie alle auf-
geführten Betriebsvorschriften, inkl. aller Arbeits-, Sicher-
heits- und Wartungsanweisungen. Dadurch vermeiden Sie
Gefahren, vermindern Reparaturkosten und Ausfallzeiten
und erhöhen die Zuverlässigkeit und Lebensdauer Ihrer
Maschine.
Sorgen Sie dafür, dass diese Bedienungsanleitung von allen
Personen beachtet wird, die mit Arbeiten an oder mit der
Maschine beauftragt sind. Dies beinhaltet insbesondere
alle Tätigkeiten bei
Bedienung (einschließlich Vorbereitung,
Störungsbehebung im Arbeitsablauf, Pflege),
Instandhaltung (Wartung, Inspektion),
Transport.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus der Nicht-
beachtung der Betriebsvorschriften ergeben, übernimmt
GÜTTLER® keinerlei Haftung.
Mit der Bedienungsanleitung erhalten Sie eine Ersatzteil-
liste und eine Empfangsbestätigung. Nachdem Sie unser
Außendienstmitarbeiter oder der Händler in die Bedienung
und Pflege Ihrer Maschine eingewiesen hat, senden Sie die
ausgefüllte Empfangsbestätigung an GÜTTLER® zurück.
Damit haben Sie die ordnungsgemäße Übernahme der
Maschine bestätigt. Unabhängig vom Versand der Emp-
fangsbestätigung beginnt die Gewährleistung mit dem Aus-
lieferdatum.
Bei Abbildungen und Angaben von technische Daten, Ma-
ßen und Gewichte in dieser Bedienungsanleitung bleiben
Änderungen vorbehalten.
Sachmängelbearbeitung
Trotz größter Sorgfalt bei der Produktion und Montage
dieser Maschine können Materialschäden oder Sachmängel
nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollte bei Ihrer
Maschine ein Materialschaden oder Sachmangel auftre-
ten, muss der Sachmangelantrag über Ihren GÜTTLER®-
Vertriebspartner bei GÜTTLER® in Kirchheim unter Teck
eingereicht werden. Es können nur Anträge bearbei-
tet werden, die vollständig ausgefüllt und spätestens
4 Wochen nach Schadenseintritt eingereicht wurden.
Gewährleistungsreparaturen sind in der Händlerwerkstatt
auszuführen. Sachmängelreparaturen, die von Fremd-
firmen vorgenommen werden oder die voraussichtlich
mehr als 2 Arbeitsstunden umfassen, müssen vorher mit
GÜTTLER® abgesprochen werden.
Werden bei Gewährleistungsreparaturen Altteile zurück-
gefordert, so sind diese gereinigt und entleert, zusammen
mit einem Sachmängelantrag und genauer Fehlerbeschrei-
bung innerhalb von 4 Wochen an GÜTTLER® zurückzu-schi-
cken. Werden Altteile nicht zurückgefordert, sind diese
noch weitere 12 Wochen bis zur endgültigen Entscheidung
aufzubewahren.
Original - Ersatzteile und Zubehör von GÜTTLER® sind
speziell für diese Maschine konzipiert. Von uns nicht
gelieferte Ersatzteile und Zubehör sind von uns weder
geprüft noch freigegeben. Der Einbau oder die Verwendung
GÜTTLER®-fremder Produkte kann daher unter Umständen
konstruktiv vorgegebene Eigenschaften der Maschine
negativ verändern und dadurch die Sicherheit von Mensch
und Maschine beeinträchtigen. Für sämtliche Reparaturen
sind daher ausschließlich Original-Ersatzteile zu verwen-
den (Bezugsnachweis).
Bei Verwendung von Ersatzteilen, die nicht von der
Firma GÜTTLER® genehmigt wurden, erlischt der Gewähr-
leistungsanspruch der gesamten Maschine. Für Schäden
und Betriebsstörungen, die sich durch die Verwendung
von nicht-originalen Ersatzteilen ergeben, übernimmt die
Firma GÜTTLER® keinerlei Haftung.
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