Sonstiges
Zulassung
Dieses Gerät ist für den Betrieb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz vorgese-
hen, in anderen Ländern jeweils abhängig von nationaler Zulassung.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass dieses Gerät den grundlegenden Anforderungen
und anderen relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach 1999/5/EC finden Sie über folgende Internetadresse:
http://www.gigaset.com/docs.
Garantie-Urkunde Deutschland
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern inner-
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halb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nicht-
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beachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistun-
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gen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
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Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
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zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset
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Communications GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
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Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch
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oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
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nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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