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YUMA Basic 315 Montageanleitung Seite 12

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● Wurde die Solaranlage der Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags 
zugeordnet und sind die Voraussetzungen von § 21 Absatz 3 EEG erfüllt? Nein 
 
Bei der Netzbetreiberzuordnung musst du deinen zuständigen Netzbetreiber
 
 
eintragen. Wer das bei dir ist, kannst du z.B. auf deiner letzten Stromabrechnung
 
 
erkennen. Alternativ findest du deinen zuständigen Netzbetreiber auf dieser Karte:
 
https://stromausfall.de/map/  
 
Sobald du die Registrierung abgeschlossen hast, erhältst du eine Bestätigung per
 
 
 
E-Mail und eine Nummer deiner EEG-Anlage. Nun musst du noch im letzten Schritt
 
 
 
deine Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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