Tepro Garten GmbH * DE - 63322 Rödermark
1.3
Verpflichtungen
1.3.1
Verpflichtung des Betreibers
1.3.2
Ausbildung des Personals
1.3.3
Verpflichtung des Bedienpersonals
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Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen den Bautrockner bedienen zu lassen, die
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Sicherheit und Unfallverhütung vertraut
und in den Betrieb des Bautrockners eingewiesen sind,
•
die Betriebsanleitung, das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise gelesen und
verstanden haben.
Der Betreiber verantwortet die Auswahl des Betriebspersonals.
Der Betreiber stellt dem Bedienpersonal stets die gesamte Produktdokumentation zur Verfügung.
Der Betreiber prüft in regelmäßigen Abständen das sicherheitsbewusste Arbeiten des Bedienpersonals.
Der Betreiber muss folgende Richtlinie/Vorschrift einhalten und beachten:
•
90/396/EWG (Gasverbrauchseinrichtungen)
•
die in den technischen Anleitungen aufgeführten funktionellen Grenzen
Gefahr
Der Betreiber trägt die letzte Verantwortung für die Sicherheit. Diese
Verantwortung kann nicht delegiert werden.
Der Betreiber verpflichtet sich,
•
nur eingewiesenes Personal mit dem Bautrockner arbeiten zu lassen,
•
Reparaturen nur durch qualifiziertes, zugelassenes Fachpersonal oder den Geräteimporteur
ausführen zu lassen.
Alle Personen, die mit der Bedienung des Bautrockners beauftragt sind, verpflichten sich:
•
die Sicherheit von Dritten und des Gerätes selbst stets sicherzustellen,
•
die Betriebsanleitung, das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise zu beachten,
•
die grundlegenden Vorschriften betreffend Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
•
den Bautrockner nur zu betreiben, wenn sie mit der Funktion des Gerätes vertraut sind.
Gefahr
Es geht um die Sicherheit von Ihnen, Kollegen und Unbeteiligten.
Gas-Heizgebläse REF15
Kapitel 1 Sicherheit
Version: B.1.0-AT
Stand 29.04.2010