12
Prüfung
Pos: 17.2 /13-PRÜFUNG/*Wiederkehrende Prüfung*/01.Wiederkehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.doc @ 3163 @
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind HADEF Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
In Deutschland sind die Unfallverhütungsvorschriften BGV D6, BGV D8, BGR500 und DIN 15020 zu
beachten. In anderen Ländern gelten die o.g. Prüfungen und die nationalen Sicherheitsvorschriften der
einzelnen Länder.
Pos: 17.3.1 /13-PRÜFUNG/*Winde + Seilzug*/01.Drahtseil @ 0\mod_1175675766898_6.doc @ 3177 @
12.2
Drahtseil
Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. DIN 15020 Blatt 2, Grundsätze für Seilgriebe –
Überwachung im Gebrauch.
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
Verschleiß
Verformung
Anrisse
Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
Pos: 17.3.2 /13-PRÜFUNG/*Winde + Seilzug*/01.Tabelle-Inspektionsintervalle - 147/05 @ 2\mod_1280139292347_6.doc @ 15221 @
12.3
Inspektionsintervalle
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Sicherungsstift auf Verformungen prüfen
Klemmbacken auf Verschleiß prüfen
Schmierung – Drahtseil *)
*) bei verstärkter Verschmutzung bzw. Belastung verkürzte Wartungsintervalle
Pos: 18.1 /14-WARTUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Wartung @ 0\mod_1172647693186_6.doc @ 408 @
18
bei
tägliche
Inbetriebnahme
Prüfungen
Wartung alle
X
X
X
Prüfung,
Prüfung,
Wartung alle
3 Monate
12 Monate
X
X
X
X
X
Prüfung
5.52.270.00.00.02