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Verletzungsgefahr Durch Unvorhersehbare Betriebszustände; Maßnahmen Bei Gefahr; Zu Wenig Wärmeabnahme Bei Gefülltem Füllraum Und Erfolgter Zündung; Undichtheit Im Wasserkreislaufsystem - Hargassner MV 35 Bedienungsanleitung

Stückholzanlage
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Inhaltsverzeichnis

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Verletzungsgefahr durch unvorhersehbare Betriebszustände
3
Maßnahmen bei Gefahr
3.1
Zu wenig Wärmeabnahme bei gefülltem Füllraum und erfolgter Zündung
3.2
Nach Stromausfall
3.3

Undichtheit im Wasserkreislaufsystem

3.4

Undichtheit der Anlage(Rauchgasaustritt)

HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
• Beim Arbeiten im Handbetrieb erfolgt keine automatische Überwachung von
Endschaltern und Motoren
• Handbetrieb darf nur von besonders geschultem Personal durchgeführt werden
Die Funktionsweise des Stückholzkessels ermöglicht keine Notabschaltung
nach gezündetem Brennmaterial.
Die Steuerung des Kessels regelt die Wärmeabgabe und die Kesselleistung.
Ist der Puffer gefüllt und es kann keine Wärmeabgabe an die Heizkreise (hohe
Außentemperatur, geschlossene Ventile an den Heizkörpern) oder an den Boiler
erfolgen, überhitzt der Kessel und die Sicherheitsfunktionen lösen aus.
 Möglichkeit zum Abführen der Wärme
• Boiler entleeren (Warmwasser aufdrehen)
• Heizkörperventile öffnen
• Fenster öffnen
Während eines Stromausfalls die Anlagentüren nicht öffnen oder in die Anlage
greifen.
 Gefahr des Verpuffens
 Nach dem Wiedereinschalten der Stromzufuhr startet die Steuerung und
überwacht die Rauchgastemperatur
• Steigt die Rauchgastemperatur
 Anlage brennt und steuert die Wärmeabgabe
• Sinkt die Rauchgastemperatur
 Feuer in der Anlage erloschen
Siehe „Zündvorgang" auf Seite 19.
Bei ungenügendem Wasserdruck erfolgt zu wenig Wärmeabgabe des Kessels
an die Heizkreise und den Puffer.
 Gefahr des Überhitzens des Kessels
 Anlage nicht mehr einheizen
 Dichtheit herstellen
 Wasserdruck prüfen
 Anlage nicht mehr einheizen
 Dichtungen der Türen und der Reinigungsdeckel prüfen und erneuern lassen
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Sicherheitsbestimmungen
W A R N U N G
II
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Mv 35-sMv 49Mv 49-s

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