Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kyocera Ecosys P4060dn Bedienungsanleitung Seite 5

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Ecosys P4060dn:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

KYOCERA Document Solutions Europe B.V., Zweigniederlassung Zürich
Hohlstrasse 614 – 8048 Zürich ‒ Tel.: +41 (0)44 908 49 80 ‒ E-Mail: service@dch.kyocera.com
Allgemeine Garantiebedingungen „Vor Ort"
1. Garantieumfang
Kyocera Document Solutions (Kyocera) gewährt eine Herstellergarantie ab
Verkaufsdatum auf ihre Geräte und Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich
in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten
in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann je nach Produkt kostenpflichtig
(KYOCERA Life) erweitert werden. Die Kyocera Herstellergarantie besteht unab-
hängig von den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere
bleiben Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie
bezieht sich auf das in den Garantiedokumenten bezeichnete Gerät und dessen
Optionen. Die Geräte sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem
Software auf dem "Stand der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind
daher Störungen am Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-
Software verursacht wurden, insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der
Auslieferung entwickelt wurde. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchs-
materialien und Verschleissteile wie z.B. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der
Garantie ist nur die Reparatur oder der Austausch solcher Teile des Kyocera Systems
oder seiner Optionen, die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind.
Die Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera oder beim
autorisierten Service-Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera über. Sofern
ein maximal zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor
Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Garantiefristen, Ort der Garantieerfüllung
Die Garantie umfasst nach Wahl von Kyocera die kostenlose Zusendung von
Komponenten oder Teilen als Ersatz für defekte Komponenten oder Teile oder die
kostenlose Instandsetzung des Gerätes oder Austausch gegen gleichwertigen
Ersatz. Der Garantieservice oder die Instandsetzung wird vor Ort, d. h. beim Kunden
oder an einem von Kyocera definierten Ort erbracht. Der Kunde stellt Kyocera das
defekte Gerät am entsprechenden Ort zur Reparatur oder zum Austausch zur
Verfügung. Vor dem Austausch eines Gerätes ist der Kunde gehalten, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien zu entfernen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz
bzw. Rückgabe von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen eines
Garantie bedingten Austauschs bei dem Gerät verblieben sind. Alle Teile und
Produkte, die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden, gehen in das Eigen-
tum von Kyocera über. Sollte der Kunde im Falle eines Austausches versäumen, das
defekte Gerät zurückzusenden, wird ihm das Austauschgerät zum gegenwärtigen
oder zum letzten Listenpreis berechnet. Die Garantie wird von Kyocera direkt oder
durch autorisierte Kyocera Service-Partner erfüllt. Die Reaktionszeit bei Instandset-
zung ist der nächste Arbeitstag, wobei die Instandsetzung am Tag nach Eingang der
Meldung beginnt, sofern die Meldung bis 12:00 Uhr mittags erfolgt ist, montags bis
freitags während der üblichen Geschäftszeiten ausser an den für Kyocera oder
deren Service-Partner geltenden gesetzlichen Feiertagen. Die Reaktionszeit gilt
nicht für die die Alpen-Region. Hierfür können individuelle Reaktionszeiten mit
Kyocera vereinbart werden.
Hinweis: Garantieangebot und -Umfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie
Transportbedingungen und Transportkosten von Kyocera oder ihrer Service-Partner
können z.B. auf Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern abwei-
chend sein.
3. Ordnungsmässiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera vorgegebenen Produktspezifika-
tionen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale Druckauslastung, mit
einer gleichmässigen Verteilung des monatlichen Druckvolumens, wie in der Bedie-
nungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungs- und
Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges
Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von KYOCERA oder einem autorisierten Kyocera
Service-Partner mit allen darin enthaltenen Teilen einbauen lassen. Den Nachweis
über den fristgerechten Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden / Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Kyocera Call Center (Hotline).
Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die Fehlerursache selbst
zu beheben. Sofern die Fehlerbehebung durch den einfachen Austausch von Kom-
ponenten oder Teilen (z.B. vergleichbar mit dem Tausch eines Toners) die Kyocera
definiert hat möglich ist, wird der Kunde den Austausch dieser Teile selbst durch-
führen. Neben ausführlichen Anleitungen steht dem Kunden das Kyocera Call
Center telefonisch beratend zur Verfügung. Verweigert der Kunde die Mitwirkung,
ist Kyocera von der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den
Kunden selbst nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Mög-
lichkeiten der Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass
es sich bei der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält
der Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleich-
wohl eine Reparatur durch Kyocera oder einen Service-Partner, hat er mit diesem
eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Leistungsbefreiung
Der Kunde gewährt die zur Störungsbeseitigung nötige Zeit und Gelegenheit und
wirkt aktiv an der Störungsbehebung /Fehlerbeseitigung mit. Verweigert der Kunde
dies, ist Kyocera von der Garantieleistung befreit.
6. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind;
dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge unter-
lassener regelmässiger Reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche Netzspan-
nung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermässige Staubentwick-
lung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäss betrieben wurden sowie unsachgemäss
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden welcher
in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten
genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei ungleichmässiger
Verteilung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und Main-
tenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten, Folien,
etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete Komponenten
von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht Origi-
nal Kyocera Toner oder nicht Original Kyocera Ersatz- und Verschleissteilen ent-
standen sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
7. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung (KYOCERA Life)
Die KYOCERA Life Garantieerweiterung, sofern für das jeweilige Produkt angeboten,
kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des Geräts erworben und registriert werden.
KYOCERA Life erweitert die Standard Herstellergarantie je nach Produkt auf 3, 4
oder 5 Jahre. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen der erwei-
terten Garantie (KYOCERA Life) ist die KYOCERA Life Registrierung Voraussetzung.
Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die Registrierung einer
gültigen KYOCERA Life Garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der
Kunde den Nachweis über das Vorliegen der KYOCERA Life Garantie zu führen. Dies
kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit dem
Kaufnachweis von KYOCERA Life erfolgen.
8. Manipulation
Eigenmächtige Änderung oder Manipulation von Garantie-Dokumenten sind unzu-
lässig und führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
9. Haftung auf Schadensersatz
a) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
Kyocera für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b) Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von Kyocera
für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kyocera für Sach- und Vermögensschäden nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Bei Verlust von Daten haftet Kyocera nur für denjenigen Aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den
Vertragspartner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Kyocera tritt diese
Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor der zum Datenverlust
führenden Massnahme eine ordnungsgemässe Datensicherung durchgeführt hat.
e) Eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
10. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera und dem Kunden unterliegen ausschliesslich
dem Recht der Niederlande; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist
ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
der Garantie ist das zuständige Gericht in Zürich, Schweiz, sofern keine anders
lautenden gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich
wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck
am nächsten kommt.
April 2013, KYOCERA Document Solutions B.V., Zweigniederlassung Zürich

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis