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Kyocera Ecosys P4060dn Bedienungsanleitung Seite 4

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Inhaltsverzeichnis

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KYOCERA Document Solutions Austria GmbH
Wienerbergstraße 11, Turm A, 18. OG ‒ 1100 Wien ‒ Tel.: +43 (0)810 207 010
Allgemeine Garantiebedingungen „Vor Ort"
1. Garantieumfang
Kyocera Document Solutions (Kyocera) gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufs-
datum auf ihre Geräte und Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich in der
Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten in der
Geräteverpackung. Diese Garantie kann je nach Produkt kostenpflichtig (KYOCERA
Life) erweitert werden. Die Kyocera Herstellergarantie besteht unabhängig von den
Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewährleis-
tungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf das
in den Garantiedokumenten bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die Geräte
sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software auf dem
"Stand der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am
Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht
wurden, insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt
wurde. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleiß-
teile wie z.B. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Repara-
tur oder der Austausch solcher Teile des Kyocera Systems oder seiner Optionen, die
infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der
Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile
verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera oder beim autorisierten Service-
Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera über. Sofern ein maximal zulässi-
ges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf der Garan-
tiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Garantiefristen, Ort der Garantieerfüllung
Die Garantie umfasst nach Wahl von Kyocera die kostenlose Zusendung von Kom-
ponenten oder Teilen als Ersatz für defekte Komponenten oder Teile oder die
kostenlose Instandsetzung des Gerätes oder Austausch gegen gleichwertigen
Ersatz. Der Garantieservice oder die Instandsetzung wird vor Ort, d. h. beim Kun-
den oder an einem von Kyocera definierten Ort erbracht. Der Kunde stellt Kyocera
das defekte Gerät am entsprechenden Ort zur Reparatur oder zum Austausch zur
Verfügung. Vor dem Austausch eines Gerätes ist der Kunde gehalten, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien zu entfernen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz
bzw. Rückgabe von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen eines
Garantie bedingten Austauschs bei dem Gerät verblieben sind. Alle Teile und
Produkte, die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden, gehen in das Eigen-
tum von Kyocera über. Sollte der Kunde im Falle eines Austausches versäumen, das
defekte Gerät zurückzusenden, wird ihm das Austauschgerät zum gegenwärtigen
oder zum letzten Listenpreis berechnet. Die Garantie wird von Kyocera direkt oder
durch autorisierte Kyocera Service-Partner erfüllt. Die Reaktionszeit bei Instandset-
zung ist der nächste Arbeitstag, wobei die Instandsetzung am Tag nach Eingang der
Meldung beginnt, sofern die Meldung bis 12:00 Uhr mittags erfolgt ist, montags bis
freitags während der üblichen Geschäftszeiten außer an den für Kyocera oder deren
Service-Partner geltenden gesetzlichen Feiertagen. Die Reaktionszeit gilt nicht für
die die Alpen-Region. Hierfür können individuelle Reaktionszeiten mit Kyocera
vereinbart werden.
Hinweis: Garantieangebot und -Umfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie
Transportbedingungen und Transportkosten von Kyocera oder ihrer Service-Partner
können z.B. auf Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern abwei-
chend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera vorgegebenen Produktspezifika-
tionen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale Druckauslastung, mit
einer gleichmäßigen Verteilung des monatlichen Druckvolumens, wie in der Be-
dienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungs- und Pfle-
gehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges
Maintenance- Kit bzw. Service-Kit von Kyocera oder einem autorisierten Kyocera
Service-Partner mit allen darin enthaltenen Teilen einbauen lassen. Den Nachweis
über den fristgerechten Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden / Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Kyocera Call Center (Hotline).
Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die Fehlerursache selbst
zu beheben. Sofern die Fehlerbehebung durch den einfachen Austausch von Kom-
ponenten oder Teilen (z.B. vergleichbar mit dem Tausch eines Toners) die Kyocera
definiert hat möglich ist, wird der Kunde den Austausch dieser Teile selbst durch-
führen. Neben ausführlichen Anleitungen steht dem Kunden das Kyocera Call
Center telefonisch beratend zur Verfügung. Verweigert der Kunde die Mitwirkung,
ist Kyocera von der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den
Kunden selbst nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Mög-
lichkeiten der Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass
es sich bei der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält
der Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleich-
wohl eine Reparatur durch Kyocera oder einen Service-Partner, hat er mit diesem
eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Leistungsbefreiung
Der Kunde gewährt die zur Störungsbeseitigung nötige Zeit und Gelegenheit und
wirkt aktiv an der Störungsbehebung / Fehlerbeseitigung mit. Verweigert der Kunde
dies, ist Kyocera von der Garantieleistung befreit.
6. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind;
dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge unter-
lassener regelmäßiger Reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche Netzspan-
nung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermäßige Staubentwick-
lung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß ange-
wendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden welcher
in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten
genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei ungleichmäßiger
Verteilung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und Main-
tenance- Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Seriennummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten, Folien,
etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete Kompo-
nenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht Origi-
nal Kyocera Toner oder nicht Original Kyocera Ersatz- und Verschleißteilen entstan-
den sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
7. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung (KYOCERA Life)
Die KYOCERA Life Garantieerweiterung, sofern für das jeweilige Produkt angeboten,
kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des Geräts erworben und registriert werden.
KYOCERA Life erweitert die Standard Herstellergarantie je nach Produkt auf 3, 4
oder 5 Jahre. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen der erwei-
terten Garantie (KYOCERA Life) ist die KYOCERA Life Registrierung Voraussetzung.
Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die Registrierung einer
gültigen KYOCERA Life Garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der
Kunde den Nachweis über das Vorliegen der KYOCERA Life Garantie zu führen. Dies
kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit
dem Kaufnachweis von KYOCERA Life erfolgen.
8. Manipulation
Eigenmächtige Änderung oder Manipulation von Garantie-Dokumenten sind unzu-
lässig und führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
9. Haftung auf Schadensersatz
a) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
Kyocera für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b) Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von Kyocera
für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kyocera für Sach- und Vermögensschäden nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Bei Verlust von Daten haftet Kyocera nur für denjenigen Aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Vertragspartner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Kyocera tritt diese
Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor der zum Datenverlust
führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
e) Eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
10. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera und dem Kunden unterliegen ausschließlich
dem Recht der Republik Österreich; die Anwendung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-
Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Garantie Wien.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich
wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck
am nächsten kommt.
April 2012, KYOCERA Document Solutions Austria GmbH

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