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PFT COMP P-320 Betriebsanleitung Seite 17

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Luftkompressor COMP P-320 / Sicherheit, Übersicht, Bedienung, Service und Ersatzteillisten
1.9.5.2
Bestimmungen für Druckluftbehälter in Deutschland
Prüffristen:
Die aufgelisteten Prüffristen sind Maximalwerte. Diese sollten durch
die Gefährdungsbeurteilung/Sicherheitstechnische Bewertung des
Betreibers überprüft werden. Hierbei ist keine Überziehungsfrist zuge-
lassen. Lediglich kann die Frist verkürzt werden.
Abhängig von den Prüffristen ist das Druckliterprodukt. Hierzu muss
der maximal zulässige Druck (PS) mit dem Druckbehältervolumen (V)
multipliziert werden.
Beispiel:
Druckbehälter = 75 l; maximaler zulässiger Druck = 13 bar
→ 75 l x 13 bar = 975
Prüfung
Vor Inbetriebnahme/
Aufstellen
Äußere Prüfung
**
Innere Prüfung
**
Festigkeitsprüfung
**
* Der Arbeitgeber hat die jeweiligen Prüffristen der zuständigen
Behörde innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der
Anlage mitzuteilen (§ 15 BetrSichV).
** Äußere Prüfungen können entfallen:
a) bei Druckbehältern nach Betriebssicherheitsverordnung
Nummer 2.2 Buchstabe a), es sei denn, sie sind feuerbeheizt,
abgasbeheizt oder elektrisch beheizt, und b) bei einfachen Druck-
behältern nach Betriebssicherheitsverordnung Nummer 2.2 Buch-
stabe d). Die Frist der Festigkeitsprüfung kann auf 15 Jahre verlän-
gert werden, wenn im Rahmen der äußeren bzw. inneren Prüfung
nachgewiesen wird, dass die Anlage sicher betrieben werden
kann. Der Nachweis ist in der Dokumentation der Gefährdungsbe-
urteilung darzulegen. Tabelle nach Betriebssicherheitsverordnung
(Stand: 29.03.2017).
Prüffrist
PS x V </= 200
mit Baumusterprüf-
bescheinigung
PS x V </= 1000
PS x V >/= 200
Jedes bzw. alle 2
Jahre
Alle 5 Jahre bei
PS x V </= 1000
Alle 5 Jahre bei
*
PS x V >/= 1000
Alle 10 Jahre bei
PS x V </= 1000
Alle 10 Jahre bei
*
PS x V >/= 1000
Allgemeines
Prüforganisation
Befähigte Person
Befähigte Person
Zugelassene Überwa-
chungsstelle
Befähigte Person
Befähigte Person
Zugelassene Überwa-
chungsstelle
Befähigte Person
Zugelassene Überwa-
chungsstelle
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