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Garantiebedingungen; Haftungsbereiche - JUNKKARI NM-245 Betriebsanleitung

Schwadmäh-shredder
Inhaltsverzeichnis

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18. GARANTIEBEDINGUNGEN

GARANTIEBEDINGUNGEN:
1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate im Landwirtschaftsbetrieb in der Funktion, für die das
Gerätbestimmtist.
2. Bei kommunalem, industriellem und fachberuflichem Sub-Betrieb oder entsprechendem Einsatz
beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
3. Die Garantiezeit beginnt mit dem Übergabetag des neuen Geräts durch den beauftragten
Wiederverkäufer.
4. Die Garantie betrifft Herstellungs- und Materialfehler. Beschädigte Teile werden im Werk oder einer
Vertragswerkstatt repariert oder durch einsatztüchtige ersetzt. Bei Zuliefererteilen gilt die von deren
Herstellern eingeräumte Garantie.
5. Die Garantiezeit wird durch eine Garantiereparatur nicht verlängert.
6. Die Garantie ersetzt nicht Schäden, die durch dem Handbuch entgegengesetzte fehlerhafte
Behandlung oder Wartung, zu hohe Belastung oder Normalverschleiß entstehen. Die Garantie
erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden, Ausfalltage, Reisespesen, Fracht, Tagegelder,
Überstunden und auch nicht auf Veränderungen der Ursprungskonstruktion.
Wir bitten Sie, sich in Sachen der Garantie an die Verkäuferorganisation zu wenden, die dann einen
Garantieantrag stellt. Vor dem Ergreifen von Maßnahmen, über diese selbst und etwaige Kosten ist
vorher mit dem Hersteller Absprache zu treffen.
Die Garantie ist nur dann gültig, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt innerhalb von 14
Tagen nach dem Übergabetag dem Hersteller zugesandt wird.
Der Hersteller trägt keine Haftung, falls die Maschine entgegen Gesetzen, Sicherheitsbestimmungen oder
diesem Handbuch eingesetzt wird. Da in Verbindung mit dem Betrieb der Maschine Situationen auftreten
können, über die keine Anleitungen oder Bestimmungen vorliegen, wird dem Anwender empfohlen, nach
allgemeinen Sicherheitsbestimmungenund Direktiven für Maschinen zu handeln.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Komponenten anderer Hersteller
herrühren.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus dem Einsatz des Schwadmäh-Shredders für andere
Maschinen, Geräte oder Vorrichtungen entstehen.
Der Hersteller behält sich das Recht auf Änderungen vor.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Besitzer der Maschine für Einsatz, Pflege und Wartung der Maschine
verantwortlich.
Der Besitzer der Maschine ist dafür verantwortlich, daß die die Maschine benutzenden Personen
ausreichendeInformationenüber Behandlung und Betrieb der Maschine erhalten.
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19. HAFTUNGSBEREICHE

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Diese Anleitung auch für:

Nm-280

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