Betrieb
5.9 Entsorgung
Reste von Verarbeitungsmaterial, Spülmitteln, Ölen, Fetten und an-
deren chemischen Substanzen müssen entsprechend den gesetzli-
chen Bestimmungen für die Wiederverwertung oder die Entsorgung
gesammelt werden. Es gelten die örtlichen, behördlichen Abwasser-
schutzgesetze.
Bei Nutzungsende müssen Sie die Maschine stilllegen, demontieren
und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
Reinigen Sie die Maschine gründlich von Materialresten.
Demontieren Sie die Maschine und trennen Sie die Werkstoffe –
Metalle führen Sie dem Altmetall zu, Kunststoffteile können Sie
über den Hausmüll entsorgen.
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Original Betriebsanleitung ✓, Stand: 2021/07/23
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