Warnung vor ätzenden Stoffen
Gefahr von Schnittverletzungen durch rotierende Maschinenteile
Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen
Erfrierungsgefahr durch kalte Oberflächen
Sicherheitsgebote weisen in erster Linie auf die zu tragende persönli-
che Schutzausrüstung hin. Sie sind ebenfalls besonders hervorgeho-
ben und wie folgt gekennzeichnet:
Schutzkleidung tragen
Kennzeichnet das Gebot, die vorgeschriebene Schutzkleidung zu
tragen, um Hautverletzungen durch Verarbeitungsmaterial oder Ga-
se zu vermeiden.
Augenschutz benutzen
Kennzeichnet das Gebot, eine Schutzbrille zu tragen, um Augen-
verletzungen durch Materialspritzer, Gase, Dämpfe oder Stäube zu
vermeiden.
Gehörschutz benutzen
Kennzeichnet das Gebot, einen Gehörschutz zu tragen, um Schädi-
gungen des Gehörs durch Lärm zu vermeiden.
Atemschutz benutzen
Kennzeichnet das Gebot, einen Atemschutz zu tragen, um Schädi-
gungen der Atemwege durch Gase, Dämpfe oder Stäube zu vermei-
den.
Original Betriebsanleitung ✓, Stand: 2021/07/23
1alpg_BA_de_bb-0550010
Sicherheit
5