6. Montage
6.1.
Montage der Wärmepumpe
Gefahr
Gefahr durch Beschädigung von Leitungen!
Beschädigungen von Gas- oder Stromleitungen können zu schweren
Verletzungen oder zum Tod führen.
Prüfen Sie vor Beginn der Arbeiten die Lage der Versorgungslei-
n
tungen für Strom, Gas und Wasser.
6.1.1. Anforderungen an den Montageort
Bei der Montage der Wärmepumpe ist folgendes zu beachten:
Die Wärmepumpe darf nur bis 2000 Höhenmeter installiert werden.
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Aufstellung im Freien, in der Regel in unmittelbarer Nähe vom be-
n
heizten Gebäude.
Der Luftzustrom und -abstrom der Wärmepumpe darf nicht behindert
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werden!Dies ist ganzjährig sicher zu stellen. Bei Aufstellung über der
Schneefallgrenze muss die Wärmepumpe über der max. möglichen
Schneegrenze montiert oder regelmäßig kontrolliert und ggf. frei ge-
macht werden.
Die ausgeblasene Luft ist kälter als die Ansaugluft. Ein direktes An-
n
blasen von Objekten kann zu Eisbildung führen. Die Ausblasluft darf
deshalb nicht auf einen Gehweg oder andere Verkehrswege strömen.
Es ist dafür zu sorgen, dass die bereits abgekühlte Luft nicht erneut
n
angesaugt werden kann! Die Wärmepumpe darf deshalb nicht auf
eingeengten Plätzen (Nischen, Mauerecken, zwischen zwei Mauern)
aufgestellt werden.
Die Wärmepumpe muss allseitig zugänglich sein. Es muss ausrei-
n
chend Platz vorhanden sein, um die Wärmepumpe mit der Heizanla-
ge verbinden und die Stromleitungen anschließen zu können.
Die Aufstellung in Senken und Innenhöfen ist nicht zulässig.
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Die Tragfähigkeit des Untergrunds muss sichergestellt sein.
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Eine geeignete Ableitung des anfallenden Kondensatwassers muss
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gewährleistet sein.
Mindestabstände zu äußeren Blitzschutzanlagen müssen nach DIN
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EN 62305, VDE 0185-305 eingehalten werden.
Die Wärmepumpe muss so aufgestellt werden, dass im Falle einer
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Leckage bzw. auslösen des Sicherheitsventils kein Kältemittel in Ge-
bäude bzw. geschlossene Räume durch z.B. Fenster, Türen, Licht-
schächte oder Lüftungsöffnungen dringen kann.
Die Entfernung der Wärmepumpe zum nächstgelegenen Lichtschacht
muss mindestens einen Meter (100 cm) betragen.
09/2021
de
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Information
Es ist darauf zu achten, dass der Verdampfer vor zu hohen Windbelas-
tungen geschützt ist (z.B. durch Installation eines Verdampferschutz-
gitters). Dadurch können negative Beeinflussung des Betriebes ver-
mieden werden. Idealerweise sollte in der Planungsphase bereits ein
Statiker für die Windlastberechnung hinzugezogen werden.
Information
Wird die Wärmepumpe innerhalb der 3. oder 4. Windzone nach DIN
1055- 4 (Küstengebiete, Nord- und Ostseeinseln) oder auf höheren
Gebäuden auf einem Flachdach installiert, sind gesonderte bauseitige
Befestigungen und Verankerungen erforderlich, um den auftretenden
Windkräften entgegenzuwirken.
Auch in der 1. und 2. Windzone ist der Aufstellort detailliert zu analy-
sieren. Umliegende Bauten sowie Dachaufstellungen können die
Windverhältnisse beeinflussen und so die Windlast auf die Wärme-
pumpe erhöhen. Auch für Montageorte in höher gelegenen Regionen
ist eine separate Beurteilung der auftretenden Windlast erforderlich.
6.1.1.1. Mindestabstände für Aufstellung der Wärmepumpe
Die folgende Abbildung zeigt die Mindestabstände, die zu Bauwerken
und anderen Hindernissen und ggf. für die Montage mehrerer Anlagen
nebeneinander eingehalten werden müssen.
Abb. 4: Mindestabstände zu Bauwerken
min 800
Der Abstand zwischen zwei Wärmepumpen muss mindestens 800 mm
betragen. Beachten Sie auch die Grenzwerte der TA Lärm.
Montage- und Betriebsanleitung x-change
Montage
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min 800
9
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