10.5 ZULÄSSIGE ANLAGENTYPEN
Der Anschluss von zwei sich gegenseitig ausschließenden Sprechanlagen ist nur in Anlagen mit mehreren
Steigleitungen möglich, die den folgenden Anlagenplänen entsprechen.
ACHTUNG!
Alle anderen Arten sind nicht zulässig. Insbesondere ist es nicht möglich, zwei X-OR-
Zentralen zu verwenden, wenn es sich um eine Anlage mit nur einer Steigleitung handelt.
ANLAGENKONFIGURATION MIT NUR EINER RUFEINHEIT
Schnittstelle der
Steigleitung
Netzgerät
Verteiler
Verteiler
Netzgerät
ACHTUNG!
Die maximale Anlagenlänge zwischen Rufeinheit und letzter Steigleitungsschnittstelle
muss auch die Verbindungsabschnitte (d) zwischen Verteiler und Zentrale
berücksichtigen.
50
Nebenrufstellen
d
Zentralsprechanlage 00
Zentralsprechanlage 01
Hauptrufstellen
Schnittstelle der
Steigleitung
Netzgerät
Netzteil
geliefert
Netzteil
geliefert
Nebenrufstellen
d = 50 m max
DS1083-145A