Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Bestimmungsgemäße Verwendung - HSM SP 5088 Betriebsanleitung

Shredder-pressen kombination
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für SP 5088:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

SP 5088
1.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Shredder-Pressen Kombination SP 5088 ist ausschließlich zum Zerkleinern und
Verpressen von Papier und Kartonage bestimmt. Das robuste Schneidwerk ist un-
empfi ndlich gegen Heft– und Büroklammern. In Maschinen mit den Schnittbreiten 6 x 40
- 53 mm, 7,5 x 40 - 80 mm und 10,5 x 40 - 76 mm können Sie auch ganze Aktenordner
vernichten. Ausgeschlossen sind andersartige Materialien.
Funktionsweise:
Oben genanntes Material wird dem Shredder zugeführt. Das zerkleinerte Material fällt
durch den Auslaufschacht des Shredders direkt in den Schacht der Presse. Der Press-
vorgang wird über eine Lichtschranke im Schacht eingeleitet, wenn eine bestimmte
Füllhöhe erreicht ist. Die Pressplatte fährt nach vorn und drückt das Pressgut in den
konischen Presskanal, wobei es verdichtet wird. Der Shredder läuft während des Press-
vorgangs weiter. Sobald der Ballen eine bestimmte Länge erreicht hat, muss er manuell
umreift werden. Danach kann wieder weiter gepresst werden.
Durch den kontinuierlichen Pressvorgang, werden am Presskanalende kompakte Ballen
auf eine Palette oder in einen Seitenfaltsack ausgestoßen.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Montage–, De– und Remontage–, Inbetriebnahme–, Betriebs– und
Instandhaltungsarbeiten. Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet und
instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Die Shredder-Pressen-Kombination darf nur von autorisiertem und eingewiesenem Per-
sonal bedient werden. Unterlassen Sie beim Betreiben der Anlage alle Arbeiten, die Ihre
Sicherheit beeinträchtigen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkann-
ten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
2.991.999.110_de
11
07/2013

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis