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Überprüfung Der Betriebssicherheit - PFT COMP P-320 Betriebsanleitung

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Sicherheit - Übersicht - Bedienung - Ersatzteillisten
Allgemeine Sicherheitshinweise
4.1 Überprüfung der Betriebssicherheit
16
VORSICHT!
Verletzungsgefahr:
Niemals Druckluft auf Menschen oder Tiere
richten.
Beim Lösen der Schnellkupplung das Ende der
Druckluftleitung festhalten, um ein Wegschlagen
durch den Überdruck zu vermeiden.
Vor dem Beginn von Wartungsarbeiten den
Kompressor abkühlen lassen.
Das werkseitig voreingestellte Sicherheitsventil
darf niemals entfernt oder verstellen werden.
ACHTUNG!
Gemäß §15 Betriebssicherheitsverordnung darf
eine überwachungsbedürftige Anlage erst in
Betrieb genommen werden, nachdem die Anlage
einer Prüfung vor Inbetriebnahme unterzogen
wurde. Ebenso sind wiederkehrende Prüfungen
nach
durchzuführen. Derartige Prüfungen müssen von
einer zugelassenen Überwachungsstelle oder
einer
befähigten Person
Details sind der Betriebssicherheitsverordnung zu
entnehmen.
Der Druckbehälter des Kompressors ist revisionspflichtig. Der
Druckbehälter wurde durch den Hersteller nach EG-Richtlinie
2014/29 EG in Verbindung mit EG- Baumusterprüfung gemäß
Artikel 10 sowie EN 286-1 einer Prüfung unterzogen. Eine Kopie
dieser Baumusterbescheinigung und /oder Konformitätserklärung
liegt jedem Kompressor bei.
Der Betreiber muss die prüfpflichtigen Einzelkomponenten in den
vorgeschriebenen Intervallen durch einen Sachverständigen /oder
„befähigte Person" nachprüfen lassen. Die Betriebsbestimmungen
hierfür können sich in den EU-Mitgliedsstaaten unterscheiden.
§16
Betriebssicherheitsverordnung
ausgeführt werden.
2021-10-22

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