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Wenn Auf Öffentlichen Strassen Fahren In Deutschland - Ausa T306H Bedienungsanleitung

Kompakter geländegabelstapler mit ausziehbarem teleskoparm
Inhaltsverzeichnis

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1.3.5
WENN AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN FAHREN IN
DEUTSCHLAND
Wenn auf öffentlichen Strassen fahren:
Vor Beginn einer Fahrt auf öffentlichen Straßen, die nicht Arbeitseinsatz ist, muss /
müssen:
- die Arbeitsfunktionen durch Betätigung des entsprechenden Schlüsselschalters
ausgeschaltet werden,
- der Ausleger in Straßenfahrtposition gebracht werden
- die Hinterräder in Geradeausfahrtstellung gebracht und die Allradlenkung
ausgeschaltet werden
- die Arbeitswerkzeuge entleert und mit den jeweils dafür vorgesehenen
mechanischen
Sicherungsmitteln,
Lageveränderung, gesichert sein,
- die für die Arbeitswerkzeuge vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen (z.B.
Schneidkanten-, Zahnschutze usw.) angebracht sein.
Die Arbeitsscheinwerfer dürfen nur im Arbeitseinsatz und nur dann eingeschaltet werden,
wenn durch sie andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Das Fahrzeug darf nur mit einer Kennleuchte für gelbes Licht (gelbes Rundumlicht)
ausgerüstet sein, wenn es gem. § 52 Abs. 4.1. eingesetzt und gekennzeichnet ist. Bei
allen anderen Fahrten im Straßenverkehr ist sie abzubauen.
Arbeitswerkzeuge im Strassen
Die Arbeitswerkzeuge dürfen im angebauten Zustand unter folgenden Bedingungen
mitgeführt werden:
- Im
angebauten
auswechselbare Arbeitsgeräte/Adapter sind Anbaugeräte. Für die Anbringung
der Geräte und das Mitführen im angebauten Zustand sind die Hinweise im
"Merkblatt für Anbaugeräte" (VkBL. 1999 S. 268) sinngemäß anzuwenden.
Wenn nicht besonders gefordert, ist bei Einhaltung der Hinweise des Merkblattes
und Erfüllung der Festlegungen und Bedingungen der Fahrzeug- und
Gerätehersteller keine Betriebserlaubnis oder Zulassung für die Geräte bzw. zum
Mitführen der Geräte erforderlich.
- Die Werkzeuge müssen eine Freigabe des Fahrzeugherstellers besitzen.
- Die Entfernung von Mitte Lenkrad zur Vorderkante des Fahrzeuges, einschließlich
Anbaugerät, darf nicht mehr als 3,50 m betragen.
- Die zul. Achslasten und das zul. Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten
werden.
- Die zul. Masse des Werkzeuges oder Anbaugerätes darf max. bis zu 700 kg
betragen.
- Die Inanspruchnahme der ausgewiesenen Anhängelasten ist nur zulässig, wenn
keine Werkzeuges oder Anbaugerätes am Ausleger mitgeführt werden.
- Die Inanspruchnahme der ausgewiesenen Anhängelasten ist nur zulässig
zum Mitführen von Anhängern, und wenn das Fahrzeug mit einer hierfür
bauartgenehmigten Anhängekupplung ausgerüstet ist.
- Es dürfen keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Sichtfeldes und der
Sichtbarkeit der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen auftreten.
- Die Werkzeuge sind gegen ungewollte Lageveränderung mechanisch zu sichern,
der Abstand der Werkzeugunterkante zur Fahrbahn muss mindestens 200 mm
betragen.
insbesondere
Zustand
mitgeführte,
TAURULIFT T306H / T307H
gegen
unbeabsichtigte
vorübergehend
angebrachte,

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Diese Anleitung auch für:

T307h

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