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Gewährleistung - Zipper Maschinen ZI-WP400TN Betriebsanleitung

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21 GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine Gewährleis-
tungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine Gewährleis-
tung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten innerhalb dieser
Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird die
Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer
seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa.
Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper
abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht
akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie
der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt
der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur
Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder Service-
arbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den Endan-
wender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert.
Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über
Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer,
Walzen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen, Laufrä-
der, Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u.
Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend; Nichtbe-
achtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder technische
Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch Verwendung von
nicht originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten Gewährleis-
tungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder Händler in
Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder Händler-
rechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät
direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei
mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes. Schadenser-
satzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Verdienstausfälle
wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. Die Fa. Zipper
besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
ZI-WP400TN
www.Zipper-Maschinen.at
GEWÄHRLEISTUNG (DE)
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