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Technischer Service; Rechtliche Hinweise; Rücknahme Von Alten Geräten - T-Mobile Speedport Smart 4 Bedienungsanleitung

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Technischer Service

Ergänzende Beratungsleistungen sowie Einrich-
tungshilfen zu Ihrem Speedport erhalten Sie an
der Hotline des Technischen Service der Telekom:
0800 33 01000

Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise und Lizenztexte finden Sie
in der Konfigurationsoberfläche Ihres Speedport.
Hierzu verbinden Sie Ihren Computer über ein Netz-
werkkabel oder WLAN. Öffnen Sie im Internet-Brow-
ser die Seite http://speedport.ip und klicken Sie
oben rechts auf Hilfe. Hierfür müssen Sie nicht
online sein.
Die Funktion Speedtest ist eine freiwillige zusätz-
liche Leistung der Telekom, die jederzeit von der
Telekom deaktiviert werden kann. Sie stellt keine
Messung im Sinne von § 7 TK Transparenz VO dar.
Speedtest umfasst nur die Messung der Download-
und Upload-Rate.
Rücknahme von alten Geräten
Hat das Gerät ausgedient, nutzen Sie für das Alt-
gerät das Rücknahmesystem der Telekom. Nähere
Informationen auf www.telekom.de/altgeraet-zu-
rueckgeben oder bringen Sie das Altgerät zur
40 ANHANG
Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers
(z. B. Wertstoffhof).
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das
Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen
ist. Nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten,
alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten
Abfallerfassung zuzuführen.
Bevor Sie das Endgerät entsorgen, empfehlen wir Ihnen
ausdrücklich die Löschung aller persönlicher Daten und
das Zurücksetzen auf die Werkseinstellung.
Die Telekom ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-
Register unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 60800328 regis-
triert. Hinweis für den Entsorgungsträger: Das Datum
der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens ist auf dem
Typenschild nach DIN EN 60062, Ziffer 5, angegeben.
Hersteller haben jährlich die Erfüllung der Zielvorgaben
nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
zu veröffentlichen. Informationen hierzu veröffentlicht
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit.
Die Rückgabe von Mietgeräten wird über den Miet-
vertrag geregelt.

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