4. Trinkwasserversorgung
4.1 Trinkwasser
Trinkwasser ist normalerweise nicht
steril und darf eine bestimmte
Anzahl von Bakterien enthalten, die
erfahrungsgemäß keine Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit haben.
Trinkwasser ist jedes Wasser, das zum
Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung
von Speisen und Getränken oder zu den
folgenden häuslichen Zwecken bestimmt
ist:
•
Körperpflege
•
Reinigung von Gegenständen,
•
die bestimmungsgemäß mit Lebensmittel in Berührung kommen
•
Reinigung von Gegenständen,die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem
menschlichen Körper in Kontakt kommen
Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss Wasser folgende Anforderungen erfüllen,
damit es Trinkwasser ist:
•
farblos
•
geruchslos
•
frei von Krankheitserregern
•
mit einem Gehalt an gelösten mineralischen Stoffen in bestimmten Konzentrationen
•
geschmacklich neutral und kühl
•
nicht gesundheitsschädigend
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine
Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu
befürchten ist. Es muss rein und genusstauglich sein.
Vieles hat sich bei der Trinkwasserverteilung geändert. Bis vor kurzem waren ausschließlich die
Wasserversorgungsunternehmen angehalten, eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu liefern.
Dieser Forderung wurde nachgekommen, nur waren eben die Wasserversorgungsunternehmen
bis zum Übergabepunkt des Wassers für die Qualität verantwortlich.
Die Entnahmestelle des Nutzers liegt im Normalfall aber nicht an der Übergabestelle, sondern
innerhalb der Hausinstallation. Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Dezember
2012, sind nun Planer, Installateure und Betreiber mitverantwortlich, dem Nutzer bestes
Trinkwasser bereit zu stellen. Das Bundesumweltamt definiert dies recht treffend: „Auf die
letzten Meter kommt es an!"
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