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PEUGEOT Vogue Betriebsanleitung Seite 9

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FÜR IHREN ROLLER BESTEHT EINE 6-MONATIGE NEUFAHRZEUGGARANTIE
ohne Kilometerbegrenzung einschließlich Ersatzteile und Arbeitskosten der
(für jedes Fahrzeug, das nach dem 1. Januar 2005 in den Verkehr gebracht
- Der Hersteller garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Übergabe die kostenlose Beseitigung
von Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie erfolgt ohne Einschränkung der gefahrenen Kilometer und deckt die
Reparatur oder den Austausch der defekten Teile sowie die Arbeitskosten der geleisteten Arbeit ab. Die Reparatur des
Fahrzeuges muss in der Werkstatt eines Vertreters des offiziellen Händlernetzes durchgeführt werden.
- Die Garantie beschränkt sich auf das oben Gesagte.
- Die Fahrzeug-Garantie wird unter folgenden Bedingungen wirksam :
- Die Reparatur des Fahrzeuges wird in der Werkstatt eines Vertreters des offiziellen Händlernetzes durchgeführt.
- Die Neufahrzeug-Inspektion vor Übergabe an den Endkunden wurde korrekt und vollständig durch den Verkäufer
nach den Vorgaben von der Hersteller durchgeführt.
- Die erste Inspektion nach 3 Monaten oder 1000 km wurde in der Werkstatt eines offiziellen Hersteller-
Vertriebspartners durchgeführt.
- Das Fahrzeug wurde turnusgemäß entsprechend des von der Hersteller herausgegebenen Wartungsplans bei
einem Hersteller-Vertriebspartner gewartet.
- Das Fahrzeug wurde weder technisch verändert noch anderweitig modifiziert (z.B. Leistungssteigerung des Motors,
Veränderung der Fahrzeugelektronik etc.).
- Originalteile wurden nicht durch andere, nicht von der Hersteller freigegebene Teile ersetzt (Auspuffanlage,
Zylinder, Kolben, Zündkerze, Ansaug-/Gemischbildungskomponenten etc.).
- Es wurden keine zusätzlichen, nicht ausdrücklich durch der Hersteller freigegebenen Teile oder Ausstattungen
montiert (Alarmanlage, Radio, Sturzbügel, Kofferträger etc.).
- Schäden wurden nicht durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch unter Missachtung
der in der Bedienungsanleitung angegebenen Vorgaben, Überlastung oder durch einen Mangel an Erfahrung des Nutzers
herbeigeführt.
- Die vertragliche Garantie deckt nicht den Ersatz von Verschleißteilen (sofern deren Versagen auf normalen Verschleiß
zurückzuführen ist) und ihren nicht wieder verwendbaren Befestigungselementen (z.B. selbstsichernde Muttern); sie
deckt weiterhin nicht die Arbeiten im Rahmen der gängigen Fahrzeugwartung, die dem Kunden normalerweise in
Rechnung gestellt werden müssen. Folgendes ist von der vertraglichen Garantie nicht gedeckt:
- Wartungsarbeiten wie: Ölwechsel, Schmierarbeiten, Einstellarbeiten, Reinigungsarbeiten etc.
- Reparaturen, die als Folge der Verwendung von nicht von der Hersteller freigegebenen Kraftstoffen oder
Schmiermitteln notwendig werden
- Reparaturen als Folge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes
- Korrosion oder Oxidation an Rahmen, Schrauben, Auspuffanlagen und allen anderen behandelten oder
unbehandelten Metalloberflächen (gegen Durchrostung gewährt der Hersteller eine Garantie von 2 Jahren)
- Bauteile wie z.B. die nachfolgend angeführten Teile, sofern ihr Versagen auf normalen Verschleiß zurückzuführen
ist:
- Stufenlose Getriebeeinheit, Kupplungseinheit, Riemen, Führungen, Kette, Ritzel, Kettenblatt
- Zündkerze, Kerzenstecker, Leuchtmittel, Sicherungen
- Reifen, Trommel- und Scheibenbremsbeläge, Bremsscheiben, Züge und Wellen
- Luftfilter, Ansauggeräuschdämpfer-Einheiten, Kraftstoff- bzw. Ölfilter
- Bei Zweitaktmotoren: Zylinder, Kolben, Kolbenringe
- Federbein-/Stoßdämpfereinheiten (hydraulisch, mit Gasdruck, Feder, Elastomer...)
- Auspuffanlagen (innere Zerstörung wird im Rahmen der Garantie übernommen)
- Flüssigkeiten und weitere Betriebsmittel (Öle, Fette, Brems-/Kühlflüssigkeiten...)
- Geräuschemissionen und Vibrationen, die keinen Einfluss auf die Dauerhaltbarkeit, Sicherheit und das Fahrverhalten
ausüben, sind nicht Gegenstand der Herstellergarantie.
- Die vorliegende Garantie wird vom Hersteller des Fahrzeugs gewährt: der Firma PEUGEOT MOTOCYCLES S.A. ,
Mandeure 25706 Valentigney Cedex (France). Garantiearbeiten dürfen nur von einer anerkannten Werkstatt des
Hersteller-Netzes ausgeführt werden. Die Garantie gilt in den Ländern, in denen der Hersteller offiziell vertreten ist
(Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, offizielle Importländer).
In jedem Land, und insbesondere in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, hat der Verbraucher gesetzlich
verankerte Rechte nach der geltenden nationalen Gesetzgebung. Diese Rechte werden von der vorliegenden
vertraglichen Garantie nicht beeinträchtigt.
geleisteten Arbeit
wird,)
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