Schäden am Gerät führen! Der Gerätehersteller lehnt jede Haftung für daraus resultierende Ansprüche Gewährleistung Es dürfen nur die von KEBA ausdrücklich erlaubten Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden. Sonstige Manipulationen am Gerät haben den Ver- lust des Gewährleistungsanspruchs zur Folge. Ein Gerät mit gebrochenem Herstellersiegel oder entfernter Plombierung darf nicht mehr in Betrieb genommen werden.