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Abschnitt 2. Verantwortung Des Benutzers, Vorbereitung Und Inspektion Der Maschine; 2.1 Schulung Des Personals; Schulung Des Bedienungspersonals; Aufsicht Bei Der Schulung - JLG 400S HC3 Betriebs- Und Sicherheitshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

ABSCHNITT 2. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE

2.1 SCHULUNG DES PERSONALS

Die mobile Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Perso-
nen; daher ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich
von geschulten Personen bedient und gewartet wird.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:
1.
Lesen und Verstehen des Betriebs- und Sicherheitshand-
buchs.
2.
Gründliches Verständnis des vorgesehenen Zwecks und der
Funktion der Bedienelemente der mobilen Hubarbeits-
bühne, einschließlich der Arbeitskorb-, Boden- und Not-
abstiegs-Bedienelemente.
3.
Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warnhin-
weise an der Maschine.
4.
Geltende Vorschriften, Normen und Sicherheitsregeln.
5.
Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrichtung.
6.
Ausreichende Kenntnisse des mechanischen Betriebs der
Maschine, um eine bestehende oder mögliche Störung
erkennen zu können.
7.
Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine, wenn
Hindernisse in der Höhe, andere sich bewegende Vorrich-
tungen sowie Hindernisse, Vertiefungen, Löcher oder
abschüssige Stellen vorhanden sind.
8.
Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von unge-
schützten elektrischen Leitern.
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9.
Auswahl der geeigneten mobilen Hubarbeitsbühnen und
der verfügbaren Optionen für die auszuführenden Arbeiten
im Hinblick auf spezifische Arbeitsplatzanforderungen unter
Einbeziehung des Besitzers der mobilen Hubarbeitsbühne,
Benutzers und/oder Vorgesetzten.
10.
Die Verantwortung des Bedieners, sicherzustellen, dass
sämtliches Bedienungspersonal des Arbeitskorbs über
grundlegende Kenntnisse verfügt, um sicher auf der mobi-
len Hubarbeitsbühne zu arbeiten, und es über die geltenden
Vorschriften, Normen und Sicherheitsregeln zu informieren.
11.
Die Anforderung zur Einweisung zusätzlich zur Schulung.

Aufsicht bei der Schulung

Die Schulung muss von einer qualifizierten Person in einem offe-
nen, ungefährlichen Bereich durchgeführt werden, bis der Auszu-
bildende die Fähigkeit bewiesen hat, die Maschine sicher zu
beherrschen und zu bedienen.

Verantwortung des Bedienungspersonals

Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen werden, dass
es die Verantwortung und Berechtigung hat, die Maschine im Fall
einer Störung oder eines anderen unsicheren Zustands entweder
der Maschine oder der Arbeitsstelle abzustellen.
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