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Aeon Crossland 300 Bedienungsanleitung Seite 57

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GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
Wir leisten Gewähr für Sachmängelfreiheit der von uns vertriebenen Fahrzeuge und Ersatzteile ge-
mäß den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB.
Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung gilt:
Die termingerechte (innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Fahrzeuges an den Kun-
den) Einsendung der Auslieferungskarte welche vom Verkäufer und Käufer unterschrieben
sein muss.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle gemäß Inspektionsplan, sowie die
Vorlage des korrekt ausgefüllten Inspektionsnachweises.
Service- und Reparaturarbeiten dürfen nur von autorisierten Vertragshändlern durchgeführt
werden.
Die ausschließliche Verwendung von Original-Ersatzteilen – für nicht von uns freigegebene
Ersatzteile leisten wir weder Gewähr für diese Ersatzteile noch für eventuell dadurch verur-
sachte Folgeschäden.
Ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind nachfolgend angeführte Verschleißteile sowie Ver-
schleißmaterial, wenn diese im Zuge von Wartungs- /Inspektionsarbeiten auszutauschen sind oder
sofern diese die durchschnittliche Erwartungshaltung erfüllen bzw. wenn erhöhter Verschleiß durch
unsachgemäße Handhabung oder entsprechendes Fehlverhalten im Fahrbetrieb herbeigeführt wur-
de:
Zündkerzen
Filter
Antriebsriemen- oder Ketten
Brems- oder Kupplungsbeläge
Lampen, Sicherungen, Batterien
Reifen, Schläuche
Gummiteile, Seilzüge
Tachowellen
Reglerrollen
Betriebs- und Schmierstoffe
Ebenfalls ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind:
Optische Veränderungen an der Auspuffanlage (wie z. B. Verfärbung), welche die Funktion
des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen
Sämtliche Schäden an Oberflächen von Bauteilen, welche auf unsachgemäße und unzurei-
chende Pflege oder falsche Lagerung bzw. Transport des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
Schäden die durch Verwendung des Fahrzeuges für Vermietung, Renn- oder Motorsport-
zwecke hervorgerufen wurden.
Schäden die durch Überladen des Fahrzeuges hervorgerufen wurden.
Schäden die durch Veränderungen (z. B. Manipulation der Motorleistung) am Fahrzeug
hervorgerufen wurden.
Alle regelmäßigen und unregelmäßigen Inspektionen sowie Wartungs- und Reinigungsar-
beiten.
Schäden die durch Einwirken höherer Gewalt herbeigeführt werden.
Schäden die durch von außen einwirkende Umstände hervorgerufen wurden. (Rost, Korro-
sion usw.)
Alterserscheinungen (wie z. B. das Verblassen lackierter oder metallüberzogener Oberflä-
chen)
Schäden die durch Streusalz, Steinschlag oder andere chemische oder mechanischen Ein-
flüsse, wie etwa aggressive Reinigungsmittel oder Hochdruckreinigungsgeräte entstanden sind.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Produkt durch technische Modifikation bzw. Änderung
zu verbessern bzw. auf einen neuen technischen Stand zu bringen und im Rahmen einer Gewährleis-
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