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6.4

Entsorgung

Wollen Sie Ihr Gerät entsorgen, bringen Sie Ihr Gerät zur Sammel-
stelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof).
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von
Altgeräten gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte
einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Sie sind gesetzlich
verpflichtet, Akkus beim batterievertreibenden Handel bzw. über die
vom zuständigen Entsorgungsträger bereitgestellten Sammelstellen
zu entsorgen. Die Entsorgung ist unentgeltlich.
Das Symbol bedeutet, dass Sie Ihr Gerät und Ihren Akku
auf keinen Fall in den Hausmüll werfen dürfen! Gefährdung
von Gesundheit und Umwelt durch Akkus! Akkus nie öff-
nen, beschädigen, verschlucken oder in die Umwelt gelan-
gen lassen. Akkus können giftige und umweltschädliche Schwerme-
talle enthalten.
Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entsprechend den
lokalen Vorschriften.
Beachten Sie die Kennzeichnung des Verpackungsmaterials
bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit Ab-
kürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98: Ver-
bundstoffe.
D
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WAS SIE SONST NOCH WISSEN MÜSSEN
ENTSORGUNG
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