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Artikel 2 Spezifikationen Und Konditionen - Giant Twist CS Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

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6. Giant Garantiebestimmungen
Artikel 1 Garantie
1.1 Giant versichert, dass jedes neue Giant-Fahrrad frei von Konstruktionsmängeln, Materialfehlern und Rost ist, solange die
in diesen Garantiebestimmungen genannten Bedingungen eingehalten werden.
1.2 Anspruch auf Garantie hat nur der Erstkäufer eines Giant Fahrrades, sofern dieser das Fahrrad bei einem zugelassenen
Giant Fachhändler erworben hat.
1.3 Die in diesen Garantiebestimmungen genannten Rechte sind unter keinen Umständen auf Dritte übertragbar.
1.4 Ohne Beeinträchtigung der Giant Garantiebestimmungen gelten die EU Richtlinie 99/44/EU des Europäischen
Parlamentes und Europäischen Rats zum Verkauf von Konsumgütern und den damit verbundenen
Garantiebestimmungen (Amtsblatt L 171) sowie die nationale Gesetzgebung des Landes, in welchem das Giant Fahrrad
erworben wurde.

Artikel 2 Spezifikationen und Konditionen

2.1 Eine 10-jährige Garantie wird auf reguläre Giant Rahmen und reguläre Giant Gabeln gewährt (ohne Federung).
2.2 Eine 5-jährige Garantie wird auf gefederte Giant Rahmen gewährt.
2.3 Eine 2-jährige Garantie wird auf Giant Federgabeln gewährt.
2.4 Für andere Giant Komponenten (einschließlich Farbe und Klarlack), die nicht unter Abschnitt 3.1 aufgeführt sind, besteht
eine 2-jährige Garantie ab Lieferdatum. Für Komponenten von Zulieferern gelten die Gewährleistungsvorschriften des
jeweiligen Herstellers für eben diese Teile.
2.5 Für Batterien und andere elektronische Geräte gilt eine Garantiezeit von einem Jahr ab Lieferdatum.
Artikel 3 Ausnahmen
3.1 Für Verschleißteile wie z. B. Reifen, Ketten, Kettenblätter, Kettenräder, Bremsen, Kabel, Zahnräder etc. können keine
Garantieansprüche geltend gemacht werden, sofern keine Montage- oder Materialfehler vorliegen.
3.2 Der Garantieanspruch erlischt, sobald:
A. Das Fahrrad gewerbsmäßig eingesetzt wurde (z. B. bei einem Fahrradverleih);
B. Das Fahrrad im Rahmen eines Wettkampfes, Jumps, Downhill-Rennens oder Trials eingesetzt oder extremen Fahr-
oder Wetterbedingungen ausgesetzt wurde;
C. Das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde;
D. Das Fahrrad entsprechend seiner Art und Beschaffenheit unsachgemäß verwendet wurde;
E. Das Fahrrad nicht gemäß der Hinweise im Benutzerhandbuch gewartet wurde;
F. Das Fahrrad von einem Händler repariert oder gewartet wurde, der von Giant nicht zugelassen ist;
G. Das Fahrrad mit anderen als Original-Komponenten ausgestattet wurde;
H. Der Erstkäufer das Fahrrad an einen Dritten weitergegeben hat.
Artikel 4 Vorgehen
4.1 Bei Übergabe des Fahrrades an den Erstkäufer wird eine Garantiekarte in zweifacher Ausfertigung ausgehändigt. Nach
der Übergabe des Fahrrades muss die Garantiekarte vom Erstkäufer ausgefüllt und zu Giant Europe B.V. geschickt
werden. Ein Anspruch auf Garantie besteht erst nach Eingang der ausgefüllten Garantiekarte bei Giant Europe B.V.
4.2 Reklamationen innerhalb der Garantiezeit müssen zusammen mit einem Giant Fachhändler erhoben werden.
4.3 Beim Erheben eines Garantieanspruchs innerhalb der Garantiezeit bei einem anerkannten Fachhändler muss ein
Kaufbeweis vorgelegt werden. Außerdem muss der Erstkäufer dem Giant Fachhändler auch das Doppel der
Garantiekarte aushändigen.
4.4 Der Fachhändler füllt einen entsprechenden Garantieantrag aus, der folgende Daten enthalten muss: Namen und
Adresse des Fahrradeigentümers, Kaufdatum, Rahmennummer des Fahrrades, Beschreibung des Problems im Rahmen
der Garantie, Stempel des Fachhändlers.
4.5 Wird der Garantieantrag von Giant angenommen, kümmert sich Giant um Ersatz oder Rückvergütung des betroffenen
Teils.
4.6 Die Entscheidung, ob ein Garantieantrag angenommen wird und ob Ersatz oder Rückvergütung stattfindet, liegt
ausschließlich bei Giant Europe B.V.
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