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Insportline IN 19900 Benutzerhandbuch Seite 35

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Garantiverfahren
Verfahren zur Geltendmachung eines Warenmangels
Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware so bald wie möglich nach dem
Risiko einer Beschädigung der Ware zu prüfen. nach seiner Lieferung. Die Inspektion muss
vom Käufer so durchgeführt werden, dass alle Mängel festgestellt werden, die bei einer
angemessenen professionellen Inspektion festgestellt werden können.
Bei einer Reklamation über die Ware ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des
Verkäufers den Kauf und die Begründung der Reklamation durch eine Rechnung oder einen
Lieferschein mit der angegebenen Produktionsnummer (Seriennummer) oder denselben
Unterlagen ohne Seriennummer nachzuweisen. Wenn der Käufer mit diesen Unterlagen die
Rechtmäßigkeit der Beschwerde nicht nachweist, hat der Verkäufer das Recht, die
Beschwerde abzulehnen.
Wenn der Käufer einen Mangel meldet, der nicht durch die Garantie abgedeckt ist (z. B.
wurden die Garantiebedingungen nicht erfüllt, der Mangel wurde versehentlich gemeldet
usw.), ist der Verkäufer berechtigt, die vollständige Erstattung der Kosten zu verlangen, die
im Zusammenhang mit der Beseitigung des vom Käufer gemeldeten Mangels entstehen. In
diesem Fall basiert die Berechnung des Service-Eingriffs auf der gültigen Preisliste der
Arbeitsleistung und der Transportkosten.
Wenn der Verkäufer (durch Testen) feststellt, dass das beanspruchte Produkt nicht fehlerhaft
ist, gilt der Anspruch als ungerechtfertigt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die
Zahlung von Kosten zu verlangen, die im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten
Beschwerde anfallen.
Für den Fall, dass sich der Käufer über Mängel an der von der Garantie abgedeckten Ware
gemäß den gültigen Garantiebedingungen des Verkäufers beschwert, wird der Verkäufer
den Mangel beseitigen, indem er das defekte Teil oder die defekte Ausrüstung durch ein
fehlerfreies repariert oder ersetzt. Mit Zustimmung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
im Austausch gegen fehlerhafte Ware andere Waren voll funktionsfähig zu liefern, jedoch
mindestens die gleichen oder bessere technische Parameter. Die Wahl bezüglich der Art und
Weise der Bearbeitung der Beschwerde gemäß diesem Absatz liegt beim Verkäufer.
Der Verkäufer wird die Reklamation spätestens 30 Tage nach Lieferung der fehlerhaften
Ware bearbeiten, es sei denn, es wurde eine längere Frist vereinbart. Als Abrechnungstag
gilt der Tag, an dem die reparierte oder ersetzte Ware dem Käufer übergeben wurde. Wenn
der Verkäufer die Reklamation aufgrund der Art des Mangels nicht innerhalb der
angegebenen Frist bearbeiten kann, wird er mit dem Käufer eine alternative Lösung
vereinbaren. Wird keine solche Einigung erzielt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer
eine finanzielle Entschädigung in Form einer Gutschrift zu gewähren.
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