Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Saro Revonec GTX Betriebsanleitung Seite 48

Inhaltsverzeichnis

Werbung

-
Eigenreparaturversuche durch Käufer oder Dritten
-
Keine Originalersatzteile eingebaut wurden
-
Manipulation, Sturz und Gewalteinwirkung
-
Schäden, die durch Hagel, Steinschlag, Industrieabgase,
Streusalz, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw.
entstanden sind.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-,
Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
a) Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
werden für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der
nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
b) Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die
Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung
oder Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht zu keiner Zeit.
c) Die Prüfung und Entscheidung über einen
Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller.
d) Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht
gewährt.
Die Wartungsarbeiten müssen mit Zustimmung der Service-Hotline
von einem autorisierten Fachhändler fristgerecht, den
Herstellervorschriften entsprechend, ausgeführt werden, da sonst
die Gewährleistungsansprüche entfallen.
Gewährleistungsansprüche können nur dann bearbeitet werden,
wenn diese unverzüglich nach Feststellung des Mangels an unsere
Hotline (Tel: 06806/99260 oder über das Internet-Formular
(www.sacom-handel.de) angemeldet wurden.
Durch die ausgeführte Gewährleistung wird die gesetzliche
Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Übergabe bestätigt der Kunde die optische Mangelfreiheit.
Kratzer, Risse oder sonstige Beschädigungen an Verkleidungsteilen
unterliegen nicht der Gewährleistung.
Einstellarbeiten sind keine Arbeiten im Sinne der Gewährleistung.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur
dann gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken
Die Batterie Ihres Rollers muss in jedem Falle fachgerecht entsorgt
werden. Sofern dies nicht möglich ist, kann die Batterie kostenfrei
an uns zurück gesendet werden.
Gewährleistung
48

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis