3. HINWEISE ZUM ARBEITS UND BRANDSCHUTZ
Das Plasmaschneidgerät ist vor dem Zugriff durch Kinder zu sichern. Beim Arbeiten mit dem
Plasmaschneidgerät sind die einschlägigen Arbeits- und Brandschutzvorschriften zu
beachten.
Unfallverhütungsvorschrift
Arbeitsverfahren"
3.1.
Arbeitsschutz
Beim Plasmaschneiden sollte ein dicht schließender, nicht durch leicht brennbare Stoffe
verunreinigter, trockener Arbeitsanzug (besser ein schwer entflammbarer Anzug), festes,
isolierendes Schuhwerk (Stiefel), Kopfbedeckung und Stulpenhandschube aus Leder
getragen werden.
Kleidungsstücke aus synthetischen Materialien und Halbschube sind ungeeignet.
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An beiden Händen zu tragende isolierende Handschuhe schützen vor elektrischen
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Schlägen und vor schädlichen Strahlungen (Wärme- und UV - Strahlen) sowie vor
glühenden Metall und Schlackespritzern.
UV-Strahlung hat auf ungeschützte Körperstellen sonnenbrandähnliche Wirkungen zur
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Folge.
Zum Schutz gegen Funken, Wärme, sichtbare und unsichtbare Strahlen müssen
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geeignete Augenschutzmittel (Schutzschild oder Schutzhaube mit genormten
Strahlenschutzgläsern der Stufen 10 bis 15 nach DIN 4647, je nach Stromstärke,
getragen werden.
Nicht mit ungeschützten Augen in den Lichtbogen sehen (Gefahr der Blendung und
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Verbrennung). Die unsichtbare UV-Strahlung verursacht bei ungenügendem Schutz
eine erst einige Stunden später bemerkbare, sehr schmerzhafte Bindehautentzündung.
Schneiden Sie nur in Sichtweite anderer Personen, die Ihnen im Notfall zu Hilfe eilen
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können.
In der Nähe des Lichtbogens befindliche Personen oder Helfer müssen auf die
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Gefahren hingewiesen und mit dem nötigen Schutz ausgerüstet werden.
Benachbarte Arbeitsplätze sind durch geeignete Abschirmungen von der Einwirkung
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von Strahlen zu schützen.
Bei Schneidarbeiten in Räumen und Gebäuden muss für ausreichende Be- und
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Entlüftung gesorgt werden. Giftige Dämpfe entstehen insbesondere beim Verdampfen
von Metallüberzügen und Rostschutzmitteln in Folge der Lichtbogenwärme.
Theta 40
"Schweißen,
Schneiden
DE
und
verwandte
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