1. Allgemeine Sicherheitshinweise
1.1 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Achsmessgerät AXIS500
Das Achsmessgerät AXIS500 wurde nach sorgfältiger
Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen,
konstruiert und gebaut. Es entspricht damit dem Stand der
Technik und bietet ein Höchstmaß an Sicherheit während
des Betriebs.
Konstruktive Veränderungen am Achsmessgerät dürfen nur
nach schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller
vorgenommen werden!
Die Gerätesicherheit kann in der betrieblichen Praxis nur
dann umgesetzt werden, wenn alle dafür erforderlichen
Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen
und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
• das Gerät nur bestimmungsgemäß genutzt wird
• das Gerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen
Zustand benutzt wird
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand
und vollständig am Einsatzort des Gerätes zur
Verfügung steht
• nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal das
Gerät bedient
• das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen
von Arbeitssicherheit unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt
• alle an dem Gerät angebrachten Sicherheits- und
Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich sind
AXIS500
Bedienungsanleitung
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