AUFBEWAHRUNG
Verwende einen Möbelschutz, um Regenflecken, Verschmutzungen (z. B. durch Pollen) und ein
Ausbleichen des Materials zu verhindern, wenn das Möbel während der Sommersaison nicht ver-
wendet wird. Im Winter im Haus an einem kühlen und nicht zu trockenen Ort, z. B. in der Garage oder
im Abstellraum, aufbewahren. Bei Verwendung eines Möbelschutzes darauf achten, dass an der
Unterkante der Abdeckung Luft entweichen kann, um eine gute Belüftung zu gewährleisten. Vor der
Einlagerung im Winter stets abwischen und trocknen lassen.
ACHTUNG! Keine dunklen und farbigen Möbelschutz- oder Abdeckplanen für helle Polywoodmöbel
verwenden. Es besteht die Gefahr, dass die Farbe vom Möbelschutz bzw. der Plane auf die helle
Kunststoffoberfläche übergeht und Verfärbungen verursacht.
ACHTUNG! Gartenmöbel sind nur für den Privatgebrauch, an Orten, an denen die Öffentlichkeit
keinen Zugang hat, zum Beispiele private Gärten, Terrassen, Balkons usw. bestimmt.
Das Verbraucherschutzgesetz hat nur Gültigkeit, wenn dies beachtet wird.
REKLAMATIONSRECHT
Nach geltendem Recht wird das Gerät bei Reklamation in die Verkaufsstelle
zurück gebracht. Der Originalbeleg muss beigefügt werden. Für Schäden, die durch
nicht bestimmungs- und unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, ist der Käufer
verantwortlich. In diesen Fällen verliert das Reklamationsrecht seine Gültigkeit.
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