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Aufstellungshinweise / Wartungshinweise - Wolf CGU-2-10 Betriebsanleitung

Gaskombitherme und gastherme mit integriertem speicheranschluss

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Aufstellung / Änderungen
Wasserhärte
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2. Aufstellungshinweise /
Wartungshinweise
- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrem Gasheizwertgerät dürfen nur
durch einen zugelassenen Fachbetrieb vorgenommen werden, denn nur der
Fachmann verfügt über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen in
Türen und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und das
Gasheizwertgerät nur in Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung
vollständig montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf das Gasheizwertgerät nur in
Betrieb genommen werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig
montiert ist und die Windschutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die
Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät zugeführt wird und der Auf-
stellraum müssen frei von chemischen Stoffen sein, z.B. Fluor,
Chlor oder Schwefel. Derartige Stoffe sind in Sprays, Farben,
Klebstoffen, Lösungs- und Reinigungsmitteln enthalten. Diese
können im ungünstigsten Fall zu Korrosion, auch in der Abgas-
anlage, führen.
Die einstellbare Speicherwassertemperatur kann über 60°C betra-
gen. Bei kurzzeitigem Betrieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen,
um den Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für dauerhaften
Betrieb sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Zapf-
temperatur über 60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung darf ab einer Gesamthärte von 15°dH (2,5
mol/m³) die Warmwassertemperatur auf maximal 50°C eingestellt werden.
Dieses ist gemäß der Trinkwassverordnung der untere zulässige Wert für
die Warmwassertemperatur, da bei einer täglichen Nutzung der Warmwas-
seranlage somit das Risiko einer Vermehrung der Legionellen praktisch
ausgeschlossen ist. (bei Installation eines Trinkwasserspeichers ≤ 400
Ltr.; kompletter Wassertausch des Speichers durch Benutzung innerhalb
von 3 Tagen)
Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trinkwassererwärmung
der Einsatz einer Wasseraufbereitung in der Kaltwasserzuleitung zur
Verlängerung der Wartungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich ein erhöhtes
Verkalkungsrisiko vorliegen und eine Enthärtungsmaßnahme erforderlich
machen. Bei Nichtbeachtung kann dies zu vorzeitigem Verkalken des
Gerätes und zu eingeschränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind
immer die örtlichen Gegebenheiten vom zuständigen Fachhandwerker
zu prüfen.
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