4. Baugrube und Auflager
Die für Erdarbeiten geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die Herstellung
von Baugruben und Gräben geltenden Normen sind einzuhalten.
Grabenlänge
Die
Grabenbreite
Die
Die
Grabentiefe einer Boxen-Rigole
ckungshöhe sowie der Höhe des Feinkiesauflagers (s. u.).
Grabentiefe einer Mulden-Rigole
Die
entspricht der Muldentiefe zuzüglich der Rigolentiefe (gemäß Bemessung) sowie der
Dicke der Mutterbodenschicht (normalerweise 0,30 m) und des Auflagers (s. u.).
Die
Grabensohle
fähigkeit und Durchlässigkeit der Sohle muss mindestens der des gewachsenen Bodens
entsprechen. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Bodenaus-
tausch, Nachverdichten o. a.).
Auf der Sohle ist ein ca. 10 cm dickes
(z.B. der Körnung 2/5 oder 2/8 mm) einzubauen. Das Auflager ist mit
geeignetem Gerät (Abziehhobel o. ä.) plan und eben abzuziehen. Das Abziehen des
Auflagers ist mit großer Sorgfalt auszuführen.
10
entspricht der Rigolenlänge zuzüglich Arbeitsraum.
entspricht der Rigolenbreite zuzüglich Arbeitsraum.
muss steinfrei, eben und ohne Gefälle ausgeführt werden. Die Trag-
entspricht der Rigolenhöhe zuzüglich der Überde-
(mit unter der Mulde liegender Boxen-Rigole)
Auflager aus Feinkies oder Splitt