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Veränderungen Und Umbauten An Der Maschine; Verantwortung Des Betreibers; Anforderungen An Das Personal - Felder KF 700 Bedienungsanleitung

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Kreissäge-Fräsmaschine
KF 700 / KF 700 S
Sicherheit
2.3 Veränderungen und Umbauten an der Maschine
Zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung
der optimalen Leistung dürfen an der Maschine weder
Veränderungen noch An- und Umbauten vorgenommen
werden, die durch den Hersteller nicht ausdrücklich
genehmigt worden sind.

2.4 Verantwortung des Betreibers

Diese Betriebsanleitung muss in unmittelbarer Umgebung
der Maschine aufbewahrt werden und den an und mit
der Maschine beschäftigten Personen jederzeit zugäng-
lich sein. Die Maschine darf nur in technisch einwandfrei-
em und betriebssicherem Zustand betrieben werden. Die
Maschine muss vor jedem Einschalten auf offensichtliche
Mängel und Unversehrtheit geprüft werden. Die Anga-
ben der Betriebsanleitung sind vollständig und uneinge-
schränkt zu befolgen!
Neben den angegebenen Sicherheitshinweisen und
Anweisungen in dieser Betriebsanleitung sind die für

2.5 Anforderungen an das Personal

An und mit der Maschine darf nur autorisiertes und
ausgebildetes Fachpersonal arbeiten. Das Personal
muss eine Unterweisung über auftretende Gefahren und
Funktionen der Maschine erhalten haben. Als Fachper-
sonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlä-
gigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Liegen
beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist
es auszubilden. Die Zuständigkeiten für die Arbeiten an
und mit der Maschine (Installation, Bedienung, Wartung,
Instandsetzung) müssen klar festgelegt und eingehalten
werden. An und mit der Maschine dürfen nur Perso-
nen arbeiten, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre
Alle an der Maschine befindlichen Piktogramme, Schilder
und Beschriftungen sind in einem gut lesbaren Zustand
zu halten und dürfen nicht entfernt werden. Beschädigte
oder unlesbar gewordene Piktogramme, Schilder und
Beschriftungen sind umgehend zu ersetzen.
den Einsatzbereich der Maschine geltenden örtlichen
Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheits-
vorschriften sowie die geltenden Umweltschutzbestimmun-
gen zu beachten und einzuhalten.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind
verantwortlich für den störungsfreien Betrieb der Maschi-
ne sowie für eindeutige Festlegungen über die Zuständig-
keiten bei Installation, Bedienung, Wartung und Reini-
gung der Maschine. Maschine, Werkzeuge und Zubehör
für Kinder unerreichbar aufbewahren.
Arbeit zuverlässig ausführen. Es ist jede Arbeitsweise zu
unterlassen, die die Sicherheit von Personen, der Umwelt
oder der Maschine beeinträchtigen. Personen, die unter
Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit
beeinflussenden Medikamenten stehen, dürfen an und
mit der Maschine grundsätzlich nicht arbeiten. Bei der
Personalauswahl sind die am Einsatzort der Maschine
geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten. Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass
nicht autorisierte Personen in ausreichendem Sicherheits-
abstand von der Maschine fern gehalten werden. Das
Personal ist verpflichtet, eintretende Veränderungen an
der Maschine, welche die Sicherheit beeinträchtigen,
sofort dem Betreiber zu melden.
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