1. EINFÜHRUNG
Allgemeines
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-,
Um- und Abbau der Erweiterung zum Aufbau auf Treppen für
die fahrbare Arbeitsbühne SoloTower der Wilhelm Layher GmbH
& Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht alle mög-
lichen Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt werden.
Sollten Sie Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so kontaktieren
Sie Ihren Layher Partner.
Achtung: Die Erweiterung zum Layher SoloTower darf nur unter
Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten
Beschäftigten auf-, um- und abgebaut werden.
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2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
Die Erweiterung für die fahrbare Arbeitsbühne darf entsprechend der
angegebenen Gerüstgruppe nach den Festlegungen der DIN EN 1004
sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Abschnitte der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer der Erweiterung für die fahrbare Arbeitsbühne muss
folgende Hinweise beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung der ausgewählten fahrbaren Arbeits-
bühne für die auszuführenden Arbeiten überprüfen (§4 BetrSichV).
Die Ballastierungs- und Bauteilangaben in den dafür entsprechenden
Kapiteln sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung besteht Unfallgefahr
und die Stand- und Tragsicherheit ist nicht mehr gewährleistet.
Kann das gewählte Gerüst nicht in den beschriebenen Aufbauva-
rianten errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche
davon eine gesondert Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung
vorzunehmen.
2. Der Auf-, Um- oder Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne gemäß
der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter
Aufsicht einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten
Beschäftigten nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden. Es
dürfen nur die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung gezeigten
Gerüsttypen errichtet und somit auch verwendet werden. Das Gerüst
muss vor, nach oder während der Montage jedoch spätestens vor der
Inbetriebnahme geprüft werden (§14 BetrSichV). Während des Auf-,
Um- oder Abbaus ist die fahrbare Arbeitsbühne mit dem Verbotszei-
chen „Zutritt verboten" zu kennzeichnen (BetrSichV Anhang 1 Abs. 3).
3. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffen-
heit zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der
fahrbaren Arbeitsbühnen-Systeme von Layher verwendet werden.
Gerüstteile wie Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch
von Schmutz zu reinigen. Die Bauteile sind beim Transport gegen
Verrutschen und Stöße zu sichern. Die Bauteile sind so zu handhaben,
dass sie nicht beschädigt werden.