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Grundlegende Sicherheitshinweise; Stand Der Technik; Bestimmungsgemäße Verwendung; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung - schmalz SRA Serie Betriebsanleitung

Mit flachausleger
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Inhaltsverzeichnis

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2   Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1   Stand der Technik
Der Schwenkkran ist nach dem Stand der Technik gebaut und wird betriebssicher ausgeliefert, dennoch
können bei der Verwendung Gefahren entstehen.
WARNUNG
Bei Missachtung der Hinweise in dieser Betriebsanleitung kann es zu lebensgefähr-
lichen Verletzungen kommen!
4 Die Betriebsanleitung sorgfältig lesen und den Inhalt beachten.
2.2   Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Schwenkkran mit Flachausleger ist ausschließlich zum Transport von Lasten in Verbindung mit einem
Schmalz-Schlauchheber bestimmt. Der Schwenkkran ist ausschließlich für die gewerbliche Verwendung im
Innenbereich bestimmt. Alle anderen Arten der Nutzung gelten als nicht bestimmungsgemäß.
Der Arbeitsbereich des Schwenkkrans ist der Bereich, in der die Lastaufnahmeeinrichtung die Last gemäß
ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung heben kann und gleichzeitig die Kraft vertikal in den Kranaus-
leger einleitet. Der Arbeitsbereich wird durch die variablen Endanschläge und Kransäule bzw. Wand-
konsole begrenzt.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Lastaufnahmeeinrichtung nur am zentralen Tragbolzen des Transporthängers hängend
anschlagen.
Die maximal zulässige Traglast beachten (siehe Typenschild und Traglastaufkleber). Dabei müssen
die Eigengewichte des Hebezeugs, der Lastaufnahmeeinrichtung und der Last berücksichtigt
werden.
Der Schwenkkran ist für die Hubklasse HC3 und Hubwerkstyp HD1 nach DIN EN 13001 ausgelegt.
Lasten nur innerhalb des Arbeitsbereichs handhaben.
2.3   Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Schmalz übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Schwenkkrans zu anderen
Zwecken verursacht werden als in der bestimmungsgemäßen Verwendung beschrieben.
Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gelten:
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Einsatz in einer Umgebung mit säurehaltigen oder laugenhaltigen Medien.
Verwendung als Steig- oder Kletterhilfe
Lasten hängend lagern
Heben von Menschen oder Tieren
Schrägziehen und Losreißen von Lasten.
Eigenmächtige Umbauten
Handhaben einer Last mit mehr als einem Hebegerät
Im Zweifel vor Inbetriebnahme Rücksprache mit dem Hersteller halten.
2.4   Personalqualifikation
Unqualifiziertes Personal kann Risiken nicht erkennen und ist deshalb höheren Gefahren ausgesetzt!
Der Betreiber muss folgende Punkte sicherstellen:
Das Personal muss für die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten beauftragt sein.
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Grundlegende Sicherheitshinweise

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